Antrag auf Vorbescheid für den Teilabbruch des bestehenden Logistikzentrums und Umstrukturierung des Bestandes inkl. Errichtung von LKW-Stellplätzen Gruber Straße 60, Fl.-Nr. 529/1, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2021 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Gegenstand des Antrages auf Vorbescheid ist der Umbau des bestehenden Logistikzentrums.

Die geplanten Umbaumaßnahmen umfassen insbesondere folgende Teilmaßnahmen:
  • Abbruch der im derzeitigen Bestand im nördlichen Grundstücksbereich vorhandenen „zackenartigen“ Ladestationen
  • Einrichtung von Ladetoren in der nördlichen und östlichen Gebäudefassade
  • Errichtung von LKW-Stellplätzen
  • Errichtung eines Sprinklertanks
  • Neuordnung der Verkehrsflächen auf dem Baugrundstück
  • Maßnahmen der Grünordnung

Überdies erfolgen im Inneren des vorhandenen Gebäudebestandes Änderung im Hinblick auf die derzeit vorhandene Grundrisssituation sowie hinsichtlich der technischen/funktionalen Gebäudeausstattung.

Das vorhandene Technikgebäude sowie der Verwaltungs-/Bürotrakt bleiben unverändert erhalten.

Die Abwicklung des durch das Vorhaben generieten Ziel- und Quellverkehrs soll ausschließlich über die Gruber Straße in Richtung Westen erfolgen. Diese Verkehrsabwicklung wird durch geeignete Beschilderungen und Anweisungen an das hauseigene Personal, die hauseigenen Fahrer sowie an die beauftragten Speditionsbetriebe sichergestellt. Eine Verkehrsuntersuchung wurde durch den Antragsteller vorgelegt, der die verkehrstechnische Unbedenklichkeit des geplanten Vorhabens für Poing als auch für die in benachbarten Gemeinden liegenden Verkehrsknotenpunkte bestätigt.

Der Antrag auf Vorbescheid enthält folgende Fragestellung:

1. Ist das Bauvorhaben gemäß den beigefügten Planunterlagen bauplanungsrechtlich der Art der baulichen Nutzung nach zulässig?
Stellungnahme der Verwaltung
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gewerbegebiet nördlich der Gruber Straße (wirksam seit 21.01.2009). Gemäß Bebauungsplan sind reine Speditionsbetriebe (Logistikzentren) nicht zulässig.
Das vorhandene Bestandsgebäude genießt Bestandschutz. Ein Abbruch des Gebäudes ist nicht vorgesehen so dass die Nutzung als Lagergebäude/Logistikzentrum zulässig ist.
Das Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich der Art der baulichen Nutzung nach zulässig.

2. Ist das Bauvorhaben gemäß den beigefügten Planunterlagen bauplanungsrechtlich dem Maß der baulichen Nutzung nach zulässig?
Stellungnahme der Verwaltung
Die Gebäudehöhe sowie die Geschossigkeit bleiben unverändert.
Das Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich dem Maß der baulichen Nutzung nach zulässig.

3. Ist das Bauvorhaben gemäß den beigefügten Planunterlagen bauplanungsrechtlich der überbaubaren Grundstücksflächen nach zulässig?
Stellungnahme der Verwaltung
Der Gebäudebestand bleibt unverändert. Lediglich der Abbruch der vorhandenen Ladestation im nördlichen Bereich ist vorgesehen.
Das Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich der überbaubaren Grundstücksflächen nach zulässig.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Teilabbruch des bestehenden Logistikzentrums und Umstrukturierung des Bestandes inkl. Errichtung von LKW-Stellplätzen Gruber Straße 60, Fl.-Nr. 529/1, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Teilabbruch des bestehenden Logistikzentrums und Umstrukturierung des Bestandes inkl. Errichtung von LKW-Stellplätzen Gruber Straße 60, Fl.-Nr. 529/1, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 11.06.2021 12:56 Uhr