Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer eines Vorbescheides zur Errichtung von Produktionshallen und Verwaltungsgebäuden auf dem Grundstück Siemensallee 2, Fl.-Nrn. 505/1 und 505/12, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2021 ö beratend 6.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 10.03.2021 wurde die Verlängerung des Vorbescheides vom 21.03.2000 durch den Antragsteller beantragt.

Die o.g. Grundstücke Fl.-Nrn. 505/1 und 505/12 der Gemarkung Poing befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet südlich der Bahn“, rechtsverbindlich seit dem 22.01.1988.

Mit dem Vorbescheid vom 21.03.2000 wurde eine Überschreitung der max. zulässigen Traufhöhe bei den geplanten Gebäuden um jeweils 10 cm erteilt.

Die geplanten Produktionshallen sollen mit einer Traufhöhe von 10,60 m errichtet werden. Das Verwaltungsgebäude soll mit einer Traufhöhe von 18,60 m errichtet werden.

Die Geltungsdauer des o.g. Vorbescheides wurde bereits mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 27.03.2021.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides um 2 Jahre wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides um 2 Jahre wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2021 12:56 Uhr