2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Teilgebiet südlich der Dorfstraße in Angelbrechting"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2021 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.03.2021 den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und Tiefgarage in der Dorfstraße, Fl.-Nr. 932/5 abgelehnt und den Antragsteller gebeten, einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 zu stellen.

Die Eigentümer der Fl.-Nr. 932/5 beantragten daraufhin mit Schreiben vom 15.03.2021 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Teilgebiet südlich der Dorfstraße in Angelbrechting“.
Als Begründung wird angegeben, dass im aktuell geltenden Bebauungsplan auf dem ca. 1.200 m² umfassenden Grundstück lediglich ein Doppelhaus vorgesehen ist. Dies ist nicht wirtschaftlich umzusetzen.

Die Bebauungsplanänderung umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 932/5. Der Gesamtumgriff beträgt 1.215 m²

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

Die Antragsteller übernehmen die entstehenden Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes.

Nach Aufstellungsbeschluss wird ein Architekt zur Erstellung des Bebauungsplanentwurfes beauftragt werden.

Beschlussvorschlag

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Teilgebiet südlich der Dorfstraße in Angelbrechting“ umfasst die Fl.-Nr. 932/5 der Gemarkung Poing.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Teilgebiet südlich der Dorfstraße in Angelbrechting“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, negativ: Wegen größerer Versiegelung

Beschluss

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Teilgebiet südlich der Dorfstraße in Angelbrechting“ umfasst die Fl.-Nr. 932/5 der Gemarkung Poing.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Teilgebiet südlich der Dorfstraße in Angelbrechting“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2021 12:56 Uhr