Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46.3 "Schulareal";
Änderung an der Gruber Straße für Schwimmbad und Mensa
Änderungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nachdem die Planungen für den Ersatzneubau des Schulschwimmbades und den Neubau der Mensa soweit fortgeschritten sind, dass eine Vorplanung vorliegt, ist der Bebauungsplan Nr. 46 für das Schulareal, rechtskräftig seit 15.05.1996, entsprechend zu ändern.
Betroffen sind hierbei die festgesetzten Bauräume sowie der Lärmschutzwall, der an die Vorplanung anzupassen ist.
Mit der Fertigung des Bebauungsplanentwurfes wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.
Beschlussvorschlag
Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 46.3 umfasst die Fl.Nr. 671 (südwestliche Teilfläche) der Gemarkung Poing.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
x ja, negativ: Eine Bebauung von Flächen hat immer negative Auswirkungen
Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?
x nein
Begründung: Verzicht auf Bau ist keine Option (Neubau der Mensa wird Rechtsanspruch)
Beschluss
Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 46.3 umfasst die Fl.Nr. 671 (südwestliche Teilfläche) der Gemarkung Poing.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.06.2021 12:56 Uhr