Am 31.05.2021 wurde der Gemeinde Poing der o.g. Bauantrag zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.
Das geplante Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes sondern innerhalb eines im Zusammengang bebauten Ortsteils. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB.
Für diesen Bereich setzt der Flächennutzungsplan der Gemeinde ein Dorfgebiet fest.
Dorfgebiete dienen dem Wohnen, Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben. Zulässig sind u.a. auch Schank- und Speisewirtschaften, so dass die o.g. Nutzungen zulässig sind.
Das Garagengebäude mit seiner geplanten Nutzung von 4 Stellplätzen und Wellnessgebäude hat eine Fläche von ca. 13,04 m x 16,13 m und eine Grundfläche von 193 m².
Das Café mit seinen Nebenanlagen soll in der bisher als Lager genutzten Halle errichtet werden. Geplant sind ein Gastraum mit einer Fläche von 125 m² und 59 Gastplätzen sowie eine Freifläche mit 90 m² und 30 Gastplätzen.
Folgende Abweichung wird beantragt:
Abweichung von der Abstandsflächensatzung:
Die Kubatur der bestehenden Gebäudeteile wird nicht verändert. Die Abstandsflächen überschreiten jedoch nach aktueller Abstandsflächenberechnung in Verbindung mit der entsprechenden Satzung der Gemeinde Poing die Mitte der Anzinger Straße. Eine Einschränkung von Belichtung und Belüftung ist auf den Nachbargrundstücken nicht gegeben. Vor allem aufgrund der unbegrenzt langen Nutzung als Friedhofsgelände, sollten sich keine Probleme im Hinblick auf nachbarschaftliche Benachteiligung ergeben.
Die Abstandsflächen der neu geplanten Garage/Wellness überschneiden sich mit den Abstandsflächen des Bestandswohngebäudes. Eine Einschränkung im Hinblick auf Belichtung und Belüftung ist nicht gegeben.
Die Abweichung wird wie folgt begründet:
Die Abweichung der Abstandsflächen im Hinblick auf die Bestandsbaukörper entsteht durch die aktuelle Version des Art. 6 BayBO. Die bestehenden Kubaturen werden nicht verändert. Die Garage/Wellness wirft keine Abstandsflächen auf Nachbargrundstücke.
Stellungnahme der Verwaltung
Da es sich hier beim o.g. Wohnhaus Anzinger Straße um ein Bestandsgebäude handelt wird der Abweichung zur Abstandsflächensatzung zugestimmt.
Das Vorhaben der Garage/Wellness ist innerhalb des Grundstückes geplant und wirft keine Abstandsflächen auf Nachbargrundstücke.
Stellplätze:
Die Ermittlung der Stellplätze richtet sich nach der derzeitig gültigen Stellplatzsatzung.
Bedarf Bestand:
4 WE mit 8 Stellplätzen
Büronutzung mit 4 Stellplätzen
Lagernutzung neu: mit 10 Stellplätzen (bisher 12)
Bedarf Café neu
12 Stellplätze
Zusätzlicher Bedarf neu
Bürgermeister-Germeier-Straße 2 und 4-6 mit 5 Stellplätze
Insgesamt sind 39 Stellplätze nachzuweisen.
Gemäß dem Stellplatznachweis werden 39 Stellplätze nachgewiesen.