Zuweisungen an die Gemeinden nach Art. 13 h BayFAG (Straßenausbaupauschalen) 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.07.2021 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern gewährt den Gemeinden zu Straßenausbaubeitragsmaßnahmen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 KAG pauschale Zuweisungen nach Art. 13 BayFAG (Straßenausbaupauschalen).

Die Höhe der Zuweisung wird im HH-Jahr 2021 auf 90.699 € festgesetzt.

Gemeinden dürfen die Straßenausbaupauschalen auch für investive Maßnahmen an Erschließungsanlagen verwenden, bei denen am 1. April 2021 seit dem Bestehen der erstmaligen technischen Herstellung mindestens 25 Jahre vergangen sind (Art. 13 Abs. 1 Satz 2 BayFAG).

Datenstand vom 12.11.2021 12:16 Uhr