Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Poing zu Windenergieanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Am 2. Juni 2021 ging nachfolgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mit der Bitte um Behandlung in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen ein.

Antrag:

  1. Der Gemeinderat bejaht grundsätzlich, dass zum Erreichen der Klimaziele des Landkreises Ebersberg auch Windenergieanlagen (WEA) notwendig sind.

  2. Neben einem Energiemix aus Photovoltaik, Biogas sowie Wasserkraft und Einsparungen sollen mindestens 20 WEA im Landkreis Ebersberg errichtet werden. Auch unsere Gemeinde Poing will ihren Beitrag dazu leisten.

  3. Der Gemeinderat der Gemeinde Poing spricht sich dafür aus, in Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach geeigneten Standorten zu suchen und für diese Grundstücke Teilflächennutzungspläne auszuweisen.

  4. Als Grundlage dienen die Ergebnisse der früheren Konzentrationsflächenplanungen des Landkreises und die Ergebnisse der BÜKE.

  5. Die Energieagentur Ebersberg-München wird bei den Planungen miteinbezogen.

  6. Die Anlagen sollen mit finanzieller Beteiligung und Gewinnbeteiligung der Bürger*innen als Bürger-WEA errichtet werden. Als Beispiel kann die Bürgerenergiegenossenschaft im Landkreis Ebersberg genannt werden.

  7. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Vorhaben im Namen des Gemeinderats mit potenziellen Grundstückseigentümer*innen von in Frage kommenden Flächen zu verhandeln.

Zur Begründung wird auf den beiliegenden Antrag verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Verfahren im Jahr 2014:
Die wesentlichen Probleme im damaligen Verfahren ergaben sich aus der 10-H-Regel sowie dem 15-km-Radius der Flugsicherung.
Ebenso sind vorhandene Hochspannungsfreileitungen zu berücksichtigen; hier ist die Regel: zwischen Rotorblattspitze und dem äußeren Leiterseil einer 110-Kv-Leitung ist grundsätzlich ein horizontaler Abstand von > 3 x Rotordurchmesser einzuhalten.

10-H-Regel (aktuell):
Auszug aus Anlage zum Rundschreiben Nr. 205/2021 des Bayerischen Städtetags vom 
30. Juni 2021, Bauleitplanung für Windenergieanlagen des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:

„Seit dem Jahr 2014 sind Windenergieanlagen im Außenbereich nur noch dann privilegiert zulässig, wenn sie einen Abstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu geschützten Wohngebieten einhalten. Die Bayerische Staatsregierung hat dieses Gesetz damals ganz bewusst auf den Weg gebracht. Dabei hat uns vor allem ein Gedanke geleitet: Wir wollen keine Politik auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger machen, die in unmittelbarer Nähe eines Windrads leben. Konkret heißt dass: Eine Windenergieanlage unterhalb des Mindestabstands kann ohne Zustimmung vor Ort durch Bauleitplanung der Gemeinde, ggfs. verknüpft mit einem Bürgerentscheid, nicht errichtet werden. Das war ein gang entscheidender Schritt, damit diese Form der Energiegewinnung akzeptiert wird.

Da die kommunale Selbstbestimmung bei uns im Freistaat ein so hohes Gut ist, können Städte und Gemeinden im Wege der Bauleitplanung Baurecht für Windenergieanlagen schaffen, ohne bei der Aufstellung entsprechender Flächennutzungs- und Bebauungspläne an den 10-H-Abstand gebunden zu sein. Das Ziel dabei: Maximale Flexibilität für unsere Kommunen und damit für die Menschen vor Ort, wenn sie es denn wünschen.“

Zu Nr. 7: Für die Gespräche müssen zuerst potenzielle Standorte festgelegt werden. 

In der Gemeinderatssitzung am 20.05.2021 wurde über das Ergebnis des Workshops zur Konzentrationsflächenplanung Windenergie vom 07.12.2020 berichtet. Es sollen Arbeitsgruppen benachbarter Gemeinden gebildet werden, um informelle, aber zielgerichtete und transparente Planungskonzepte zu erarbeiten. Dies würde zu einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung führen. Auch könnten Planungsabläufe effektiver gestaltet werden. Nachbargemeinden mit ähnlicher Struktur im Außenbereich könnten sich über die Ansiedlung von Windenergieanlagen abstimmen.

Das weitere Vorgehen wurde in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 12.07.2021 mit dem Landrat erörtert.

Aus den sog. Nordgemeinden (Markt Schwaben, Forstinning, Anzing, Pliening, Poing, Vaterstetten) ergibt sich die Teilraum-Arbeitsgruppe für Poing.

Für die Festlegung der Teilräume wird vom Landratsamt ein einheitlicher Beschlussvorschlag erarbeitet, der im Herbst 2021 den Gemeinderäten zur Entscheidung vorgelegt werden soll.

Dies geschieht in Zusammenarbeit mit bzw. unter Einbeziehung der Energieagentur Ebersberg – München Land sowie der Klimaschutzmanagerin des Landkreises Ebersberg.

Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Konzeption zur Planung von Windenergieanlagen bereits unabhängig vom vorliegenden Antrag durch die Verwaltung bearbeitet wird. Der Gemeinderat wird selbstverständlich laufend über den Sachstand informiert und die notwendigen Entscheidungen durch den Gemeinderat vorbereitet.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird zugestimmt / nicht zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, positiv
       ja, negativ
       nein

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Poing bejaht grundsätzlich, dass zum Erreichen der Klimaziele des Landkreises Ebersberg durch Windenergieanlagen (WEA) notwendig sind.

  1. Neben einem Energiemix aus Photovoltaik, Biogas sowie Wasserkraft und Einsparungen sollen mindestens 20 WEA im Landkreis Ebersberg errichtet werden. Auch unsere Gemeinde Poing will ihren Beitrag dazu leisten.

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Poing spricht sich dafür aus, in Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach geeigneten Standorten zu suchen und für diese Grundstücke Teilflächennutzungspläne auszuweisen.

  1. Als Grundlage dienen die Ergebnisse der früheren Konzentrationsflächenplanungen des Landkreises und die Ergebnisse der BÜKE.

  1. Die Energieagentur Ebersberg-München wird bei den Planungen miteinbezogen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

Datenstand vom 12.11.2021 12:16 Uhr