Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften; Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4, Raumlufttechnische Anlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.07.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Aufgrund der aktuellen politischen Diskussion und entsprechender Förderprogramme wurde die Situation in der Anni Pickert Grund- und Mittelschule durch die Verwaltung erneut geprüft. 

Die Fraktion der SPD Bürgerliste Poing hat hierzu mit ihrem Schreiben vom 25.06.2021 folgende Fragen an die Verwaltung gerichtet, mit der Bitte um Beantwortung im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung:

  1. Besteht die Möglichkeit, die Anni-Pickert-Schule mit einer stationären Lüftungsanlage nachzurüsten?

  2. Welche Förderungen durch den Bund und den Freistaat Bayern würden zur Verfügung stehen?

  3. Bis zu welchem Zeitpunkt müssten die Förderungen beantragt werden?

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.


Stellungnahme der Verwaltung:

Die Anni Pickert Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4 besteht aus drei zeitlich getrennten Bauabschnitten, die bautechnisch alle miteinander verbunden sind.

Der erste Bauabschnitt wurde 1978 errichtet, die 1. Erweiterung folgte 1992 und die 2. Erweiterung im Jahr 2006. 

Der erste Bauabschnitt ist zum großen Teil unterkellert, die 1. und 2. Erweiterung ist nicht unterkellert. Im Untergeschoss befinden sich Installationsgänge für die notwendigen Versorgungsleitungen für die Elektro- und Fernmeldetechnik sowie der Sanitärtechnik. In den Klassenräumen wurden keine stationären Raumluftanlagen errichtet. Mit stationären Raumluftanlagen ausgestattet sind die Sanitäranlagen in allen drei Bauabschnitten, die zentralen Lüftungsgeräte befinden sich auf dem Dach. Im ersten Bauabschnitt wurde das Untergeschoss, in dem sich die Mittagsbetreuung und der Musikproberaum befinden, 2013 mit einer stationären Raumlufttechnischen Anlage ausgestattet. Die Raumluftzentrale befindet sich in einem Technikraum im Untergeschoss, die fast den gesamten Raum ausfüllt.

Sämtliche Klassenräume, Fachräume und Verwaltungsräume verfügen über die Möglichkeit, durch geöffnete Fenster zu lüften. Für Klassenräume wird ein maximaler CO2-Gehalt von 1000ppm empfohlen. Der Toleranzwert liegt bei 1500 ppm CO2 und kann bereits nach 20 - 30 Minuten erreicht werden. Deswegen wird empfohlen, alle 20 - 30 Minuten durch ein kurzzeitiges Öffnen der Fenster und Stoßlüften für ausreichende Frischluftzufuhr zu sorgen. Ein Auskühlen der Räume wird durch das Stoßlüften nicht erreicht, die Raumtemperatur steigt nach dem Schließen der Fenster schnell wieder an.

Derzeit werden in der Anni Pickert Grund- und Mittelschule drei mobile Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion eingesetzt. Nach Angaben des Umweltbundesamtes werden mobile Luftreinigungsgeräte nicht das in Klassenräumen anfallende Kohlendioxid und den Wasserdampf aus der Raumluft entfernen und können nicht als vollständigen Ersatz für Lüftungsmaßnahmen eingesetzt werden, sondern allenfalls als Ergänzung. Mobile Geräte zur Luftreinigung dienen der Reduzierung von in Raumluft enthaltenen Partikeln bzw. Mikroorganismen. Je nach technischer Auslegung sind sie in der Lage, Viren aus der angesaugten Luft zu entfernen bzw. zu inaktivieren. Allerdings hängt die Effizienz neben der Technik auch von den Aufstellbedingungen vor Ort, der Luftverteilung im Raum etc. ab, so das Umweltbundesamt auf deren Homepage.

Es ist nach vorläufiger Einschätzung des Sachgebietes Bautechnik grundsätzlich möglich, das gesamte Gebäude, Teilbereiche oder einzelne Räume mit einer stationären Raumlufttechnik auszustatten. Zu prüfen und zu beachten sind jedoch die Möglichkeiten in Abhängigkeit der baurechtlichen Belange, der technischen Umsetzung, der Wirtschaftlichkeit, der Vergabeverfahren und des realistischen Terminplanes. 

Konkretere Daten über Termine und Kosten liegen der Verwaltung nicht vor. Wie dem Schreiben der Kommunalen Spitzenverbände in Bayern an den Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder vom 02.07.2021 zu entnehmen ist, sind für den Einbau stationärer Anlagen wiederum bauliche Eingriffe erforderlich, die ohne Planung auf gesicherter fachlicher Grundlage weder vertretbar noch kurzfristig umsetzbar sind. Hinzu kommt, dass die Einhaltung der Ausschreibungs- und Vergabevorschriften einer schnellen Umsetzung entgegensteht. Weiter wird hier dargestellt, dass eine Ausstattung mit stationären RLT-Anlagen bei realistischer Einschätzung über den Sommer nicht zu leisten ist, dies dürfte eher einen langfristigen Zeitraum in Anspruch nehmen.


Als zu untersuchende Varianten kämen infrage:

  1. In den Kellerräumen und Installationsgängen ist kein Platz für eine weitere zentrale Raumlufttechnik. Es sind hierzu direkt am Bestandsgebäude neue Gebäude zu errichten, um von dort die einzelnen Ebenen mit den Klassenräumen durch Lüftungsleitungen zu versorgen. Denkbar wäre es, vor jedem Sanitärkern auf der Nordseite ein Gebäude zu errichten, wo die zentrale Raumlufttechnik für die einzelnen Bauabschnitte untergebracht werden kann. Die Lage an der Nordseite des Bestandsgebäudes bietet sich an, weil hier die unterkellerten Bereiche zur Anbindung der Infrastruktur (Elektro- und Fernmeldetechnik, MSR-Technik) bautechnisch gut erreichbar sind und alle Ebenen des Gebäudes von außen direkt erschlossen werden könnten.

  2. Alternativ zu untersuchen wäre die Möglichkeit, die zentrale Lüftungstechnik auf den Flachdächern zu installieren. Entscheidend wird hier die Statik des Gebäudes sein, und wie die zusätzlichen Lasten durch das Bestandsgebäude abgetragen werden können.

  3. Fensterlüfter, Klappenlüftungen und Dauerlüfter werden in die bestehenden Fassadenelemente integriert. Somit kann bei geschlossenen Fenstern eine permanente Frischluftzufuhr hergestellt werden. Es gibt einfache mechanische Geräte, oder motorbetriebene Geräte. Motorbetriebene Geräte können mit Wärmerückgewinnung ausgestattet werden. Für die Montage der Fensterlüfter und Dauerlüfter sind die Gläser der Fassade in der Größe anzupassen, je nach erforderlicher Anzahl der Geräte kann dies ein Austausch nahezu aller Gläser bedeuten. In der Herstellung könnte dieses System preislich einen Vorteil haben, bis auf den Gläsertausch mit weniger Eingriffen in die Bausubstanz und der Fassadenelemente, platzsparender, möglicherweise im Terminplan im Vorteil. Im Baubetrieb sind der höhere Aufwand für Filterwechsel und der höhere Stromverbrauch im Gegensatz zu einer zentralen Raumlufttechnik zu betrachten. Unklar ist, ob der gewünschte Nutzen bei den Raumgrößen erreicht werden kann. Dies wäre fachplanerisch zu ermitteln. Eine Förderung dieser Variante ist nicht möglich.

  4. Dezentrale Lüftungsgeräte werden als Einzelgeräte in den zu belüfteten Raum montiert. Es gibt Modelle mit Fassadenmontage, Deckenmontage oder Standgeräte. In Abhängigkeit der erforderlichen Leistung sind die Größen und die Montageart zu wählen. Die Zuluft und die Abluft erfolgt über die Fassaden. Hierzu müssen einzelne Fassadenelemente umgebaut werden, was einen erheblichen Aufwand bedeutet oder bei der Reduzierung der Glasflächen die Belichtung der Klassenräume vermindert. Im Baubetrieb sind der höhere Aufwand für Filterwechsel und der höhere Stromverbrauch im Gegensatz zu einer zentralen Raumlufttechnik zu betrachten.

Die Verwaltung empfiehlt, vorbehaltlich der technischen und wirtschaftlichen Aspekte, die Variante 1 umzusetzen, weil hier die Eingriffe in die Fassade geringer sind und die Betriebskosten und der Unterhalt geringer zu erwarten sind.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, den Einbau einer zentralen oder dezentralen Lüftungsanlage unter Einbeziehung von Fachplanern zu prüfen, die Kosten der beiden Varianten zu ermitteln und im Haushalt 2022 ff zu veranschlagen.

Finanzielle Auswirkungen

Es sind in der Haushaltsplanung keine Finanzmittel für Raumlufttechnische Anlagen vorgesehen.

Die Bayerische Staatsregierung hat mit Beschlüssen vom 29. Juni und 06. Juli 2021 ein nochmaliges Förderprogramm aufgelegt, mit dem die kommunalen und privaten Schulaufwandsträger bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in ihren Einrichtungen finanziell unterstützt werden. Die entsprechende Förderrichtlinie sowie das Antragsformular werden derzeit erstellt und voraussichtlich Mitte Juli veröffentlicht.

Gefördert werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle der Neueinbau von stationären RLT-Anlagen für Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren entsprechend der Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen vom 03. Juni 2021. Die Förderung nach dieser Richtlinie beträgt 80% der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung für den Neueinbau von stationären RLT-Anlagen ist auf 500.000,00 Euro begrenzt. 

Eine Antragstellung beim Bundesamt kann bis zum 31.12.2021 erfolgen. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde. Der Zeitraum, innerhalb dessen die durch das Bundesamt geförderten Maßnahmen betriebsbereit umgesetzt werden sollen, beträgt 12 Monate. Die Umsetzungsfrist kann auf Antrag verlängert werden.

Im Antragsverfahren sind die voraussichtlichen Investitionskosten verpflichtend anzugeben. Es gibt nach vorläufiger Bewertung der Verwaltung derzeit keine Anhaltspunkte, in welcher Höhe diese Investitionskosten liegen werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, negativ durch graue Emission und Stromverbrauch

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

       Ja, Verzicht auf Einbau einer Lüftungsanlage

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Einbau einer zentralen oder dezentralen Lüftungsanlage unter Einbeziehung von Fachplanern zu prüfen, die Kosten der beiden Varianten zu ermitteln und im Haushalt 2022 ff zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2021 12:16 Uhr