Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften; Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4, Ausstattung mit portablen Luftfilteranlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.07.2021 ö informativ 8

Sachverhalt

Unter Berücksichtigung der zeitlichen Umsetzung stationärer Lüftungsanlagen (TOP 7) ist zu entscheiden, ob für die Anni Pickert Grund- und Mittelschule mobile Luftfilteranlagen beauftragt werden. Der Bedarf von Kitas wird derzeit abgefragt. 

Die Fraktion der SPD Bürgerliste Poing hat mit ihrem Schreiben vom 08.07.2021 folgende Fragen an die Verwaltung gerichtet, mit der Bitte um Beantwortung im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung:

  1. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, dass die beschafften Luftfilteranlagen in der Anni-Pickert-Schule tatsächlich nur selten eingeschaltet werden?

  2. Sollte dies der Fall sein, werden von der Schulleitung Gründe hierfür genannt??

  3. Ist der Verwaltung bekannt, ob und welche Unterschiede zwischen den von der Gemeinde Pliening verwendeten Geräte und den in der Anni-Pickert-Schule aufgestellten Geräten bestehen?

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.


Stellungnahme der Verwaltung:

Zur Anni-Pickert-Schule werden aktuell drei Luftreiniger zur Nutzung bereitgestellt. Unter der Vorgabe zur Bedarfsermittlung sind lediglich zwei Luftreiniger für den Bereich der Mensa vorgesehen worden. Zwei Luftreiniger werden aktuell in Klassenzimmern der Anni-Pickert-Schule eingesetzt (1 aus Mensa). 

Das Ein- und Ausschalten des Luftreinigers liegt in der Eigenverantwortung des Nutzers des Raumes. Zur Mensa wird der Luftreiniger zu den Schultagen per Zeitsteuerung um 08.00 Uhr ein-  und um 16.00 Uhr ausgeschalten.

Zu Frage 1 und 2: Auf Nachfrage haben die Schulleiterin, die betreffende Klassenlehrerin und der Hausmeister bestätigt, dass die Geräte auf Wunsch der Schüler wegen der Lärmentwicklung häufig ausgeschaltet bzw. nur mit verringerter Leistungsstufe betrieben werden.

Zu Frage 3: Die Gemeinde Poing setzt Luftreiniger der Fa. Trotec und die Gemeinde Pliening der Fa. Wolf ein. 

Die Hauptunterschiede liegen lt. technischer Beschreibung bei 

  • Mobilität des Luftreinigers (Poing mit Räder – Pliening Standgerät)
  • Höhe zum Luftreiniger (Poing ca. 1,30 m – Pliening ca. 2,40 m)
  • Eigengewicht (Poing ca. 89 kg – Pliening ca. 195 kg)
  • Thermische Selbstregeneration zum HEPA Filter (nur Poing - Abtöten von Bakterien, Schimmelpilze, Biofilm)
  • Schallpegel (Je nach Leistungsstufe – Poing 40 bis 64 db – Pliening 28 bis 42 dB(A)) 

Die Verwaltung hat Angebote für Leasing und Kauf bei der Fa. Wolf eingeholt, weil dieses Gerät den in der Förderrichtlinie geforderten Lärmpegel von max. 40 dB(A) erfüllt.

Die Fa. Wolf bietet die Geräte nur zum Kauf an, nicht zur Miete bzw. nicht zum Leasen.

Bei der Fa. Trotec besteht die Möglichkeit diese zu leasen. Ob weitere geeignete Leasing-Geräte zur Verfügung stehen, müsste geprüft werden. 

Beispielrechnung - für Anni-Pickert-Schule; Kauf 40 Stück Luftreiniger der Fa. Wolf

Einzelpreis 3.629,50 €/Brutto 

40 x 3.629,50 € = 145.180.- €/Brutto

Zuwendung wird in Aussicht gestellt in Höhe von 1.750.- € je förderfähigem Raum. 

40 x 1.750.- € = 70.000.- €

Eigenanteil Gemeinde Poing 75.180,00 €/Brutto

Beschlussvorschlag

Der Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen für die Anni Pickert Grund- und Mittelschule und den von den Trägern gemeldete Bedarf für die Kitas wird zugestimmt / nicht zugestimmt. 

Bei Zustimmung: 

Die Beschaffung soll als Leasing / Kauf erfolgen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag zu stellen und ermächtigt, die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

ja, negativ durch graue Emission und Stromverbrauch

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

       Ja, Verzicht auf Beschaffung

Beschluss

Der Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen für die Anni Pickert Grund- und Mittelschule und den von den Trägern gemeldeten Bedarf für die Kitas wird zugestimmt. 

Die Beschaffung soll als Leasing oder Kauf erfolgen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag zu stellen und ermächtigt, die Aufträge an den wirtschaftlichsten und lieferfähigsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2021 12:16 Uhr