Antrag auf Vorbescheid zur Neuerrichtung eines Gärrestebehälters; Prof-Zorn-Straße 19, Fl.-Nr. 1377, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.07.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Am 18.06.2021 wurde der Gemeinde Poing der o.g. Antrag auf Vorbescheid zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.

Das geplante Vorhaben soll auf der Fläche des Staatsgut Grub, Fl.Nr. 1377 errichtet werden. Das geplante Vorhaben liegt im Außenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 35 BauGB.

2013 wurde der Errichtung einer Hofbiogasanlage im Rahmen des Zustimmungsverfahrens nach Art. 73 BayBO zugestimmt.

Die errichtete Biogasanlage verfügt derzeit über ein Anlagengebäude, Vorgrube, Fermenter und einem Gärrestebehälter mit einem Durchmesser von ca. 24 m und einer Höhe von ca. 6 m und einem Bruttovolumen von ca. 2.710 m².

Der Antragsteller beantragt nun einen weiteren Gärrestebehälter mit 24 m Durchmesser, einer Höhe von 5,9 m und einem Bruttovolumen von ca. 2.668 m².

Der Antrag auf Vorbescheid enthält folgende Fragen:
Ist das Bauvorhaben gemäß beiliegendem Lageplan planungsrechtlich, besonders bauleitplanerisch hinsichtlich der Lage auf dem Baugrundstück, Größe und Höhe zulässig?

Für das Vorhaben ist folgende Nutzung vorgesehen:
Gärrestebehälter (siehe auch Betriebsbeschreibung). Ist das Vorhaben hinsichtlich der Art der Nutzung zulässig?

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fl.Nr. 1377 der Gemarkung Poing ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing als Fläche für Landwirtschaft dargestellt.

Die Errichtung des geplanten Gärrestebehälters ist im Außenbereich privilegiert, wenn die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 6 Buchst a-d Baugesetzbuch erfüllt sind.

Die geplante Biogasanlage wird für die Versuchsstation Grub im Rahmen der Energiewende als Versuchs- und Demonstrationsanlage errichtet.
Durch die Vergärung von Rindergülle, Rindermist sowie Mais- und Grassilage wird durch das anfallende Gas Strom über ein Blockheizkraftwerk produziert.
Die zum Betrieb der Anlage benötigten landwirtschaftlichen Kofermente stammen komplett aus den landwirtschaftlichen Betrieben der LfL. Der erzeugte Strom dient dem Eigenverbrauch. Lediglich überschüssiger Strom wird in das bestehende Stromnetz eingespeist. Die erzeugte Wärme (Abwärme des Blockheizkraftwerkes) wird zur Beheizung und zur Warmwassererzeugung verwendet.

Bei dem geplanten Gärrestebehälter handelt es sich um ein im Außenbereich privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB.

Das Bauvorhaben gemäß beiliegendem Lageplan ist planungsrechtlich hinsichtlich der Lage auf dem Baugrundstück, Größe und Höhe zulässig.

Das Vorhaben ist hinsichtlich der Art der Nutzung zulässig.

Die Belange Immissionsschutz, Wasserschutz und Naturschutz werden durch das Landratsamt Ebersberg geprüft.

Beschlussvorschlag

Die Beantwortung der Fragen aus dem Vorbescheid zur Neuerrichtung eines Gärrestebehälters, Prof.-Zorn-Straße 19, Fl.Nr. 1377 der Gemarkung Poing werden, wie im Sachvortrag vorgetragen, beschlossen.

Beschluss

Die Beantwortung der Fragen aus dem Vorbescheid zur Neuerrichtung eines Gärrestebehälters, Prof.-Zorn-Straße 19, Fl.Nr. 1377 der Gemarkung Poing werden, wie im Sachvortrag vorgetragen, beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2021 11:36 Uhr