Aktuelle Auswirkungen der Corona Pandemie auf Gemeinderatssitzungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.09.2021 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Mit Erlass der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind die inzidenzabhängigen Regelungen größtenteils durch die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) abgelöst worden, weshalb die Auswirkungen auf Gemeinderatssitzungen geprüft werden mussten.

Hierzu wurde seitens des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration zunächst die Mitteilung herausgegeben, dass die 3G-Regelung auch bei Gemeinderatssitzungen Anwendung findet. Dies wurde jedoch kurz darauf bereits wieder korrigiert, so dass aufgrund der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung keine Pflicht zur Einhaltung der 3G-Regel besteht. Jedoch wurde im selben Schreiben auf die Möglichkeit eine solche Regelung mittels Hausrecht anzuordnen hingewiesen.

Nach Rücksprache mit den anderen Gemeinden im Landkreis gelten für die nächsten Sitzungen folgende Regelungen:
  • Für alle Teilnehmer der Sitzung besteht die Pflicht, die 3G-Regel zu erfüllen und einen entsprechenden Nachweis mitzuführen.
  • Für Bürger besteht eine dauerhafte Maskenpflicht, auch am Platz.
  • Gemeinderatsmitglieder und Verwaltungsbeschäftigte haben auf den Bewegungsflächen Masken zu tragen. Am Platz können diese unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes abgelegt werden.

Datenstand vom 30.03.2022 12:17 Uhr