Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Aufzugsanlage und Änderung der Dachneigung, Sultenstraße 14, Fl.-Nr. 176/16, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.10.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Am 30.09.2021 wurde der Gemeinde Poing der o.g. Antrag auf Vorbescheid zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.

Der Antragsteller möchte das Wohnhaus barrierefrei nachrüsten. Um alle Geschosse über eine Aufzugsanlage erreichen zu können, möchte er an der Nordgiebelseite eine entsprechende Aufzugsanlage anbauen. Eine Erweiterung dieses Anbaus nach Süden schließt der Antragsteller aus.
Des Weiteren beabsichtigt der Antragseller einen Dachausbau mit Dachstuhlerneuerung und einer Erhöhung der Dachneigung von 30° auf 36°. Eine Änderung der Dachneigung ergäbe eine zusätzliche Firsthöhe um 94 cm.

Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1, der nur noch hinsichtlich seiner Baulinien und Baugrenzen gilt. Ansonsten richtet sich die planungsrechtliche Beurteilung des Antrages nach § 34 BauGB. Das Vorhaben ist dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Der Antrag auf Vorbescheid enthält für den Anbau der Aufzugsanlage 2 Varianten. Zum einen soll der Anbau an der Grundstücksgrenze mit einer Breite von 3,5 m und einer Tiefe von 6,44 m (Lösung 1) errichtet werden. Zum anderen einen soll der Anbau in kleinerer Ausführung mit einem Grenzabstand von ca 2,00 m mit einer Breite von 1,83 m und einer Tiefe von 3,39 m (Lösung 2) errichtet werden.

Der Antrag auf Vorbescheid enthält folgende Frage:

Frage 1 - Lösung 1
Kann der geplanten Grenzbebauung zugestimmt werden, vorausgesetzt, dass der nördliche Nachbar (Sultenstraße 12) der Baumaßnahme zustimmt?

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bebauungsplan setzt zwischen den Grundstücken Sultenstraße 12 und 14 von jeder Grundstücksgrenze ausgehend einen Grenzabstand von 3,50 m fest.
Der Anbau überschreitet, da er an der Grundstücksgrenze errichtet wird, die im Bebauungsplan festgesetzte nördliche Baugrenze mit 3,5 m komplett. Überschreitungen der Baugrenzen im Bereich dieses Bebauungsplanes wurden für Garagen erteilt, bisher jedoch noch nicht für Wohngebäude oder Anbauten. Da der Bebauungsplan in seiner Grundstruktur weitestgehend eingehalten ist, würde diese Lösung gegen die Grundzüge der Planung verstoßen.
Einer Überschreitung der Baugrenze bis an die Grundstücksgrenze wird nicht zugestimmt.

Frage 2 - Lösung 2
Wenn einer geschlossenen Bebauung (zwischen Sultenstraße 12+14) nicht zugstimmt werden kann, könnte eine Zustimmung erteilt werden, wenn ein Mindest-(Brand-)abstand zwischen Gebäude Sultenstraße 14+12) von mehr als 5 m eingehalten wird (vorausgesetzt, dass der nördliche Nachbar Sultenstraße 12 der Baumaßnahme zustimmt)?

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Anbau überschreitet mit der Lösung 2 die Baugrenzen um ca. 1,83 m.

Nachdem entsprechend der vorgelegten Planung die Fläche des Anbaus ausschließlich dem Aufzug dient kann einer Überschreitung zugestimmt werden. Die Prüfung zur Einhaltung der Abstandsflächen erfolgt durch das Landratsamt Ebersberg.

Frage 3
Kann der geplanten Änderung der Dachneigung zugestimmt werden? Bei Beantwortung dieser Frage bitten wir das Gebot des Gesetzgebers zu berücksichtigen, dass lieber unausgebaute Dachräume zu Wohnraum umgenutzt werden sollen, bevor zusätzliche Versiegelung stattfindet.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Dachneigung ist nicht im Bebauungsplan geregelt. Des Weiteren ist die Dachneigung kein Einfügungskriterium nach § 34 Abs. 1 BauGB.
Das Einfügen ist unter Einhaltung der Abstandsflächen durch das Landratsamt Ebersberg zu prüfen

Beschlussvorschlag

Die Beantwortung der Frage aus dem Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Aufzugsanlage und Änderung der Dachneigung wird, wie im Sachvortrag vorgetragen, beschlossen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die Beantwortung der Frage aus dem Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Aufzugsanlage und Änderung der Dachneigung wird, wie im Sachvortrag vorgetragen, beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 14:15 Uhr