Antrag auf Kiesabbau und Wiederverfüllung, Nähe Münchener Straße, Fl.-Nr. 1240, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.11.2021 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Am 16.11.2021 wurde der Gemeinde Poing der o.g. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.

Der Antragsteller beantragt den Kiesabbau und Wiederverfüllung auf der Fläche Fl.-Nr. 1240. Der Kiesabbau dient der Gewinnung von Baumaterial für das genehmigte Bauvorhaben (Neubau eines Bullenstalls) des Antragstellers. Der Kies soll als Unterbau für die bebauten und befestigten Flächen des Neubaus verwendet werden.

Die Abbaufläche beträgt 800 m², die Abbaumenge 1.600 m³. Der Kiesabbau soll bis in eine Tiefe von ca. 2,00 m erfolgen.

Der Oberboden und die Rotlage werden zur Wiederverfüllung getrennt seitlich gelagert.

Die Grube soll mit kiesiger Rotlage aus dem Neubau Bullenstall und lokalem Vorkommen wieder aufgefüllt werden.

Die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB), da das Vorhaben im Außenbereich liegt. Die Flächen des Grundstücks Fl.-Nr. 1240 sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing als Fläche für Landwirtschaft festgesetzt.

Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlich genutzten und privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB genehmigten Bullenmaststall. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Die planungsrechtliche Erschließung ist über öffentliche Feldwege gesichert.

Die Untere Naturschutzbehörde, das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim sowie das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurden am Verfahren beteiligt.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Kiesabbau und Wiederverfüllung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1240 Gemarkung Poing wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Kiesabbau und Wiederverfüllung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1240 Gemarkung Poing wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2022 10:26 Uhr