Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 für das Gebiet "Grub, nördlich der Kirchheimer Straße / westlich der Prof.-Zorn-Straße, Flächen für AGRI-Photovoltaik-Anlage (Sondergebiet Versuch / Forschung)"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 30.11.2021 (TOP 2.1) vorberaten.

Insoweit wird auf die Beschlussvorlage / Sitzungsniederschrift verwiesen.

Es ergaben sich aus der Beratung keine weiteren Empfehlungen / Änderungen.

Beschlussvorschlag

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der zu ändernden Darstellung im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Versuch / Forschung“, die bisherige Wohnbaufläche entfällt, festgesetzt werden. Die festgesetzte Grün-/Waldfläche bleibt erhalten.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 63 umfasst die Fl.Nrn. 1383 und 1387 der Gemarkung Poing.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Im Rahmen des geplanten Forschungsprojektes sollen die Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch eine AGRI-PV-Anlage untersucht / erforscht werden.

Beschluss

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der zu ändernden Darstellung im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Versuch / Forschung“, die bisherige Wohnbaufläche entfällt, festgesetzt werden. Die festgesetzte Grün-/Waldfläche bleibt erhalten.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 63 umfasst die Fl.Nrn. 1383 und 1387 der Gemarkung Poing.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2022 12:15 Uhr