Liegenschaften der Gemeinde Poing; Erneuerung Tartanbelag Sportstadion Vorstellung der Entwurfsplanung und Kostenberechnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

In seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2020 wurde durch den Gemeinderat einstimmig folgender Beschluss gefasst:

„Der Erneuerung der Tartanbahn in 2021 wird zugestimmt.
Damit der Gefahr durch Mikroplastik entgegengewirkt werden kann, ist die aktuelle und gültige Norm zum Granulat zu beachten. Zum fertiggestellten Tartanbahnbelag darf mit Nutzung keine Mikroplastik in die Umwelt gelangen.“

Zur Erneuerung der Tartanbeläge wurden im Finanzplan 2017 Schätzkosten in Höhe von 250.000.- € für das Haushaltsjahr 2021 eingestellt. Die Kosten für die evtl. notwendige Änderung der Anordnung der Diskus-, Hochsprunganlage und des Wassergrabens sind in den Kosten der Erneuerung der Beläge noch nicht enthalten. Auf Grundlage eines Vororttermins wurden seitens einer Fachfirma im Juni 2020 die zusätzlichen Kosten auf 282.347,73 Euro brutto ermittelt. Im Zuge der Haushaltsplanung 2021ff wurden in den Haushalt 2021 Mittel in Höhe von 545.000 Euro brutto eingestellt. Mit öffentlicher Bekanntgabe vom 17.06.2021 wurde der Gemeinderat über die eingestellten Mittel im Haushalt 2021 informiert. 

Zwischenzeitlich wurde die Entwurfsplanung fertiggestellt. Aufgrund von gültigen Unfallverhütungsvorschriften und geändertem Nutzerverhalten muss mit Erneuerung der Beläge auch die Anordnung der im Sportstadion befindlichen Sportanlagen neu bewertet und evtl. verändert werden. 

Folgende Probleme weist die derzeitige Anordnung der Anlagen auf:
  • ein Mast der Schutznetzvorrichtung der bestehenden Diskusanlage befindet sich im Sicherheitsbereich der Laufbahn (1 m neben der Rundlaufbahn) 
  • im 20 m Radius des Anlaufbereichs der Hochsprunganlage befindet sich der Mastausleger der Basketballanlage
  • Kugelstoßanlage wird nicht genutzt
  • Wassergraben wird nicht genutzt

Folgende Lösungen werden seitens des Planungsbüros vorgeschlagen:

Variante 1: 
  • Neuerrichtung Diskusanlage im südl. Bereich unter Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsbereiche
  • Neuerrichtung Hochsprunganlage im südl. Bereich unter Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsbereiche
  • Entfall Basketballanlage (Alternative mit mobiler Anlage im Bereich Stockbahn möglich)
  • Entfall Kugelstoßanlage
  • Entfall Wassergraben
  • Sprunggrube und Stabhochsprung im nördl. Bereich
  • Kleinfeldtore im nördl. und südl. Bereich 

Variante 2: 
  • Neuerrichtung Diskusanlage im südl. Bereich unter Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsbereiche
  • Mobile Hochsprunganlage im südl. Bereich
  • Mobile Basketballanlage im südl. Bereich
  • Entfall Kugelstoßanlage
  • Entfall Wassergraben
  • Sprunggrube und Stabhochsprung im nördl. Bereich
  • Kleinfeldtore im nördl. und südl. Bereich 

Das Fachplanungsbüro empfiehlt die Umsetzung der Variante 1, da durch den Wegfall des Basketballfeldes die Anlage als reine Leichtathletikanlage unter Einhaltung der geltenden Sicherheitszonen betrieben werden kann und auch die bestehende Hochsprunganlage mit Abdeckung weiter so genutzt werden kann.

Den Nutzergruppen (TSV Poing, SG Poing, Schulen) wurden die Varianten am 01.12.2021 vorgestellt. Alle Nutzergruppen favorisieren die Variante 1.

Nach vorliegender Kostenberechnung vom 24.09.2021 ergeben die Gesamtkosten des Projektes inklusive Nebenkosten 696.150,00 Euro brutto. 

Der Ausführungszeitraum der Bauarbeiten sollte aufgrund der Ausführungsdauer sowie der benötigten warmen und trockenen Witterung von Anfang April bis Anfang Juli 2022 vorgesehen werden. 
Bzgl. der Flutlichtanlage kann nach heutiger Festlegung der Variante für die Sportanlagenanordnung mit der Erarbeitung des Beleuchtungskonzeptes begonnen werden, welches dem Gemeinderat Anfang nächsten Jahres zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Eine Umsetzung zusammen mit den Arbeiten zur Sanierung des Tartanbelages ist voraussichtlich nicht möglich. Ein erneutes Eingreifen in diese Fläche durch Aufstellung der Flutlichtmasten etc. ist nach derzeitigem Wissensstand allerdings nicht notwendig. Mittel in Höhe von 153.600 € sind hierfür bereits im Haushalt veranschlagt. 

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung des Tartanbelages gemäß Variante 1 im Jahr 2022 auszuführen und bis spätestens September 2022 fertig zu stellen.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der Haushaltsstelle 56000.950000 sind für 2022 Mittel in Höhe von 545.000 Euro brutto
verfügbar. Der Differenzbetrag von 151.150,00 Euro brutto kann durch die nicht benötigten Mittel (gleiche Haushaltsstelle) des im Sommer 2021 fertiggestellten Kunstrasenprojektes gedeckt werden. 

Die Gesamtkosten für das Kunstrasenprojekt wurden auf 894.000 Euro geschätzt. Aufgrund des guten Zustandes der Tragschicht konnte diese fast vollständig erhalten bleiben und musste nicht ausgetauscht und entsorgt werden, somit kostete das Projekt nur circa 590.000 Euro brutto.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung des Tartanbelages gemäß Variante 1 im Jahr 2022 auszuführen und bis spätestens September 2022 fertig zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2022 12:15 Uhr