Erlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beratend 9

Sachverhalt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 17.02.2020 entschieden, dass keine Übertragung der Winterdienstpflichten an öffentlichen Straßen möglich ist, die nur dem Fußgängerverkehr oder einem Fußgänger- und Radverkehr dienen (selbständige Gehwege und selbständige Geh- und Radwege). Der Bayer. Landtag hat daraufhin am 02.12.2020 eine Änderung des Art. 51 Abs. 5 Satz 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetzes beschlossen. Diese Bestimmung ermöglicht es den Gemeinden, den Winterdienst für selbständige Gehwege und unselbständige Geh- und Radwege) auf die Anlieger zu übertragen.

Mit Rundschreiben vom 14.12.2020 und vom 29.01.2021 wurde von Seiten des Bayer. Gemeindetags darauf hingewiesen, dass aufgrund dieser Änderung die Verordnungen der Gemeinden über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter neu zu erlassen sind.

Wie die bisherige Verordnung vom 10.10.2005 hält sich auch der Entwurf der Neufassung an das Muster vom Bayer. Gemeindetag. 

Die Änderungen der Neufassung betreffen die §§ 2, 9 und 10 (farbig gekennzeichnet). 

§§ 2 und 9 aufgrund der Änderung der Rechtsgrundlage im Art. 51 Abs. 5 Satz 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz.

§ 10, da aufgrund immer wieder auftretender Missverständnisse in § 10 Abs. 1 die Uhrzeiten verständlicher angegeben werden. Ab sofort soll es nicht mehr „an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen“ heißen, sondern „an Werktagen von 7.00 bis 20.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr von Schnee zu räumen“.

Beschlussvorschlag

Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter - Reinigungs- und Sicherungsverordnung - wird in der vorliegenden Fassung – ggf. mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen - erlassen.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       Ja, positiv
       Ja, negativ
X        nein

Beschluss

Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter - Reinigungs- und Sicherungsverordnung - wird in der vorliegenden Fassung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2022 12:15 Uhr