Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Herrn Robert Petermeier


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Gemeinderatsmitglied Robert Petermeier beantragt mit Schreiben vom 14.11.2021 aus persönlichen und beruflichen Gründen den Rücktritt aus dem Gemeinderat zum 31. Dezember 2021.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann das Ehrenamt eines Gemeinderats ohne Angaben von Gründen niedergelegt werden. In diesem Fall rückt ein Listennachfolger nach.

Der Gemeinderat hat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.

Beschlussvorschlag

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 14.11.2021 das Ehrenamt von Herrn Robert Petermeier als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31. Dezember 2021 endet.

Für Herrn Robert Petermeier rückt Herr Valentin Mágori als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der FWG in den Gemeinderat nach. 

Beschluss

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 14.11.2021 das Ehrenamt von Herrn Robert Petermeier als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31. Dezember 2021 endet.

Für Herrn Robert Petermeier rückt Herr Valentin Mágori als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der FWG in den Gemeinderat nach. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2022 12:15 Uhr