Schulen in Poing; Ermächtigungsbeschluss zur EU-weiten Ausschreibung der Schülerbeförderung ab 2021/2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Schulsachaufwandsträger ist gemäß dem § 2 Absatz 2 der Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) grundsätzlich für die Schülerbeförderung für Grundschulkinder ab einer Entfernung von 2 km und bei Mittelschulkindern bei 3 km zum Schulstandort verpflichtet. Um dieser gesetzlichen Pflicht nachzukommen, setzt die Gemeinde Poing einen freigestellten Schulbus ein.

Der aktuell bestehende Vertrag für die Beförderung der Schulkinder der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße und der Schulkinder an der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule endet mit dem Schuljahr 2020/2021 (zum 29.07.2021).

Die Schülerzahlen der jeweiligen Schulen und Ortsteile ab Schuljahr 2021/22 im Überblick:

                                                       Schülerzahl insgesamt
Grundschule an der Karl-Sittler-Straße                18 
Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule                63

Grund- und Mittelschüler aus
Ortsteil Angelbrechting                                23                                
Ortsteil Grub und Pliening                                58

Gemäß vertraglicher Vereinbarung für den Mittelschulverbund „Markt Schwaben – Poing“ organisiert die Gemeindeverwaltung die Schülerbeförderung für alle Schulkinder aus dem Gemeindegebiet Pliening.

Die Ausschreibung hinsichtlich der Beförderung der Kinder für beide Schulen wurde durch die Verwaltung, im offenen Verfahren, fristgerecht europaweit ausgeschrieben. 
  • Die Bekanntmachung der Vergabeunterlagen erfolgte am 06.07.2021. 
  • Die Angebotsabgabefrist endet am 10.08.2021.
  • Der Angebotsöffnungstermin (erste Prüfung der formalen Vorschriften) erfolgt ebenfalls am 10.08.2021. 
  • Die Angebotsauswertungen erfolgen am 11.08.2021.
  • Die Vergabe mit der Zuschlagserteilung an den Bieter erfolgt am 23.08.2021.
  • Die Auftragsdurchführung beginnt mit dem neuen Schuljahr 2021/2022, sprich am 14.09.2021, und soll vertraglich für vier Jahre mit der Option auf zweimalige Verlängerung, zu je zwölf Monaten, abgeschlossen werden. 

Die Busfahrzeiten sind in der Anlage beigefügt.
Bei 9 von 81 Schulkindern besteht keine Beförderungspflicht. 

Die Verwaltung empfiehlt, um die fristgerechte Zuschlagserteilung und damit verbundenen Sicherstellung der gesetzlichen Schülerbeförderung nicht zu gefährden, den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 58 Vergabeverordnung (VgV) für die Schülerbeförderung ab Schuljahr 2021/2022 auf 4 Jahre befristet zu erteilen. 
Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung, die 9 Schulkinder ohne Beförderungspflicht ebenfalls für 4 Jahre befristet zu befördern, da dies keine kostentechnischen und ausschreibungsrelevanten Auswirkungen hat. Es stellt keinen Mehraufwand für die Beförderung dar.

In der Ausschreibung wird die Mindestanforderung gestellt, dass die eingesetzten Fahrzeuge der Euro 6 Abgasnorm entsprechen. Dadurch werden die maximalen Schadstoffobergrenzen festgelegt. Ein Einsatz alternativer Antriebe ist generell möglich. Das Busunternehmen hat zu gewährleisten, dass der Bus innerhalb von 45 Minuten am Schulort verfügbar ist. Damit dies gewährleistet und in der Ausschreibung gefordert werden kann, benötigt es eine ortsnahe Infrastruktur wie bspw. Wasserstofftankstellen im ausgeschrieben zeitlichen Radius, um alternative Antriebe einzusetzen. 

Da im Landkreis Ebersberg die vorhandene Infrastruktur derzeit nicht vorhanden ist, konnte dies in der EU-weiten Ausschreibung nicht verbindlich gefordert werden. 

Das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) regelt die Neuanschaffung von Bussen in einem ersten Referenzzeitraum vom 02.08.2021 bis 31.12.2025 verbindlich. Mit Ablauf dieses Zeitraumes muss die Hälfte der neu beschafften Busse emissionsfrei sein, d.h. weniger als 1g CO2/km ausstoßen (z.B. Elektro- bzw. Brennstoffzellenfahrzeuge). 
Bei öffentlichen Aufträgen z.B. für die Schülerbeförderung, deren geschätzter Auftragswert eine Million Euro oder eine jährliche Personenverkehrsleistung von 300.000 km nicht übersteigt sind diese laut § 3 Absatz 2 a) davon ausgenommen. D.h., dies betrifft explizit unsere Ausschreibung für die Schülerbeförderung, da weder der Auftragswert noch die Fahrleistung erreicht wird.
 

Beschlussvorschlag

Der freiwilligen Schülerbeförderung wird ab dem Schuljahr 2021/2022 befristet für 4 Jahre zugestimmt.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Zuschlag für die Schülerbeförderung ab Schuljahr 2021/2022 auf 4 Jahre befristet zu erteilen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Haushaltsmittel auf der HH-Stelle 29000.639000 werden in Höhe von 68.000,00 € ab 2022 bereitgestellt.

Zugrunde liegen die Zahlen des vergangenen Haushaltsjahres inklusive einer zu erwartenden Kostensteigerung um 7 %. Gemäß Art. 10 a des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) erhält der Sachaufwandsträger eine pauschale Zuweisung für die Schülerbeförderung pro Schuljahr. Ab dem kommenden Schuljahr erwartet die Verwaltung eine geschätzte Zuweisung in Höhe von 42.750,00 €. 
Anmerkung: Die Gemeinde Pliening übernimmt die anteiligen Kosten für ihre Schulkinder.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

ja, negativ durch Emissionsausstoß.

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

       Nein, da es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe handelt.

Beschluss

Der freiwilligen Schülerbeförderung wird ab dem Schuljahr 2021/2022 befristet für 4 Jahre zugestimmt.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Zuschlag für die Schülerbeförderung ab Schuljahr 2021/2022 auf 4 Jahre befristet zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2021 11:13 Uhr