Vollzug der Verordnung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gemeindegrenzen (NHGV);
Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Poing und der Gemeinde Vaterstetten,
Einleitung des Verfahrens nach Art. 11 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 07.06.2021 ging das anliegende Schreiben der Gemeinde Vaterstetten vom 01.06.2021 zur Änderung der Gemeindegrenze (flächengleicher Tausch, 365 qm) ein.
Im Jahr 2018 gab es bereits eine Grenzbegradigung (flächengleicher Tausch) von der Gruber Straße in westlicher Richtung auf einer Länge von ca. 450 m.
Bei späteren Vermessungsarbeiten in Zusammenhang mit dem Ausbau der Heimstettner Straße weiter westlich wurde festgestellt, dass auch dort die Gemeindegrenze nicht optimal verläuft.
Die Gemeinde Poing wurde hierüber im Dezember 2020 von der Gemeinde Vaterstetten informiert.
Das Verfahren zur Änderung von Gemeindegrenzen wird vom Landratsamt gemäß Art. 11 Abs. 2 GO durchgeführt, sofern beide Gemeinden mit der Änderung der Grenzen einverstanden sind und diese den Gründen des öffentlichen Wohls nicht widerspricht.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nachdem es sich um einen flächengleichen Tausch handelt und keine Gründe des Gemeinwohls gegen die Grenzbegradigung stehen, bestehen keine Bedenken der Gemeinde Poing, der beabsichtigten Grenzbegradigung zuzustimmen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Poing stimmt der beabsichtigten flächengleichen Grenzbegradigung entsprechend dem vorgelegten Plan zu.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, negativ
x nein
Beschluss
Die Gemeine Poing stimmt der beabsichtigten flächengleichen Grenzbegradigung entsprechend dem vorgelegten Plan zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.12.2021 11:13 Uhr