Neuerlass der Verordnung der Gemeinde Poing zum Verbot des Verzehrs alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen in der Gemeinde Poing (Alkoholverbotsverordnung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Alkoholverbotsverordnung wurde erstmals 2015 erlassen, dieser Zeitraum (nach der Höchstgeltungsdauer von vier Jahren) wurde 2019 für weitere vier Jahre durch Neuerlass verlängert. Die Verordnung hat sich im damaligen Geltungsrahmen bewährt.

Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber jedoch den begrenzenden Zeitrahmen von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr für einen Verordnungserlass nach Art. 30 Abs. 1 Satz 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz aufgehoben. Grund hierfür war, dass sich in der sicherheitsbehördlichen Praxis gezeigt hatte, dass sich alkoholbedingte Störungen tatsächlich nicht nur auf diese Zeiten beschränken. 

Die Verwaltung befragte daher die Polizei, ob eine zeitliche Ausdehnung auch in Poing geboten sei. Diese teilte mit, dass eine Auswertung der polizeilichen Einsätze in den Jahren 2020 und 2021 im Bereich des Marktplatzes und der unmittelbaren Umgebung einen Schwerpunkt der Einsätze bei Ordnungswidrigkeiten, Lärmbelästigungen etc. bereits ab 18:00 Uhr ergebe.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Alkoholverbotsverordnung um den Zeitraum 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu erweitern. Somit wäre ein Gesamtgeltungszeitraum von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr umfasst.

Die Polizei teilte ebenso mit, dass die Notwendigkeit einer Alkoholverbotsverordnung weiter gegeben sei.

Da aufgrund der gesetzlichen Höchstgeltungsdauer von vier Jahren für die Alkoholverbotsverordnung bereits im Folgejahr ohnehin die Verordnung vollständig neu erlassen werden müsste, schlägt die Verwaltung vor, die Verordnung bereits jetzt mit angepasstem Geltungsbereich und in aktueller Formulierung neu zu erlassen.

Beschlussvorschlag

Die Verordnung der Gemeinde Poing zum Verzehr alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen in der Gemeinde Poing (Alkoholverbotsverordnung) wird in der in der Sitzung dargestellten Form / mit folgenden Änderungen … erlassen.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Die Verordnung der Gemeinde Poing zum Verzehr alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen in der Gemeinde Poing (Alkoholverbotsverordnung) wird in der in der Sitzung dargestellten Form erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Datenstand vom 03.06.2022 00:08 Uhr