Antrag der Gemeinderatsfraktionen FWG Poing und CSU Aktive Bürger das Hinwirken auf Anordnung „Tempo 70“ auf der Kreisstraße EBE 2 im Streckenabschnitt Poing - Angelbrechting - Neufarn betreffend
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinderatsfraktionen der FWG Poing und der CSU Aktive Bürger beantragten mit Schreiben vom 06.02.2022, dass der Gemeinderat beschließen möge, beim Landratsamt Ebersberg, Herrn Landrat Niedergesäß, auf die Anordnung „Tempo 70“ auf der Kreisstraße EBE 2 im Streckenabschnitt Poing – Angelbrechting – Neufarn hinzuwirken.
Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen, welches mit der Sitzungsladung verteilt wurde.
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf dem genannten Streckenabschnitt der EBE 2 gilt außerhalb der geschlossenen Ortschaft die Regelgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Zuständigkeit für die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung zur Tempobeschränkung liegt als Kreisstraße im Landratsamt Ebersberg. Sollte der Gemeinderat dem Antrag mehrheitlich zustimmen, wäre ein Antrag der Gemeinde Poing beim Landratsamt Ebersberg zu stellen.
Sofern ein entsprechender Beschluss auch im Gemeinderat Vaterstetten gefasst werden würde, wäre aus Sicht der Verwaltung ein gemeinsamer Antrag sinnvoll.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag wird zugestimmt / nicht zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Möglichkeit gemeinsam mit der Gemeinde Vaterstetten die Anordnung von „Tempo 70“ außerorts auf der Kreisstraße EBE 2 im Streckenabschnitt Poing – Angelbrechting – Neufarn beim Landratsamt Ebersberg zu beantragen.
Finanzielle Auswirkungen
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Beschluss
Dem Antrag wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Möglichkeit gemeinsam mit der Gemeinde Vaterstetten die Anordnung von „Tempo 70“ außerorts auf der Kreisstraße EBE 2 im Streckenabschnitt Poing – Angelbrechting – Neufarn beim Landratsamt Ebersberg zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.06.2022 00:08 Uhr