Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Frau Cornelia Gütlich


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö 11

Sachverhalt

Das Gemeinderatsmitglied Cornelia Gütlich beantragt mit Schreiben vom 20. Dezember 2021 aus persönlichen Gründen den Rücktritt aus dem Gemeinderat zum 28. Februar 2022.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann das Ehrenamt eines Gemeinderats ohne Angaben von Gründen niedergelegt werden. In diesem Fall rückt ein Listennachfolger nach.

Der Gemeinderat hat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.

Beschlussvorschlag

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 20. Dezember 2021 das Ehrenamt von Frau Cornelia Gütlich als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 28. Februar 2022 endet.

Für Frau Cornelia Gütlich rückt Frau Michaela Tonollo als nächste Listennachfolgerin des Wahlvorschlags der SPD in den Gemeinderat nach. 

Beschluss

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 20. Dezember 2021 das Ehrenamt von Frau Cornelia Gütlich als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 28. Februar 2022 endet.

Für Frau Cornelia Gütlich rückt Frau Michaela Tonollo als nächste Listennachfolgerin des Wahlvorschlags der SPD in den Gemeinderat nach. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2022 00:08 Uhr