Umbau und Nutzungsänderung einer Lagerhalle und eines landwirtschaftlichen Lagerhauses zu einer Mietlagereinrichtung (Selfstorage), Neufarner Straße 8, Fl.Nr. 380/3 Gemarkung Poing
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 13.12.2021 wurde der Gemeinde Poing der o.g. Bauantrag zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.
Der Antragsteller beantragt, in die bestehende Lagerhalle weitere Mietlager im EG und neue Mietlager im OG einzurichten sowie im Lagerhaus neue Mietlager im OG und DG einzurichten. Des Weiteren werden das Lagerhaus um einen Aufzug und ein Treppenhaus sowie die Lagerhalle um zwei Treppenhäuser erweitert.
Die Lagerhalle besteht aus einem Erdgeschoss und Obergeschoss. Im Erdgeschoss wurden im Jahr 2020 12 Mietlager errichtet. Zusätzlich sind 12 Mietlager im Erdgeschoss und 45 im Obergeschoss geplant.
Im Lagerhaus sind im Obergeschoss 39 Mietlager und im Dachgeschoss 32 Mieterlager geplant.
Insgesamt sollen in beiden Gebäuden 140 Mietlager entstehen.
Das Grundstück Neufarner Straße 8 liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB.
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Mischgebiet festgesetzt. Nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 kann die geplante Nutzung zu Mietlagern in den auch bisher genutzten Lagerstätten als sonstiger Gewerbebetrieb als zulässig angesehen werden.
Gemäß Nr. 8.2 der derzeit gültigen Stellplatzsatzung sind für die Lagerflächen mit einer Nutzfläche von 797,25 m² 8 Stellplätze herzustellen. Nach dem vorgelegten Stellplatznachweis werden 8 oberirdische Stellplätze errichtet.
Gemäß Nr. 6.2 der derzeit gültigen Fahrradabstellplatzsatzung sind für die Lagerflächen mit einer Nutzfläche von 797,25 m² 8 Fahrradabstellplätze nachzuweisen. Auf dem Grundstück werden 8 oberirdische Stellplätze im südlichen Bereich der Lagerhalle und nordwestlichen Bereich des Lagerhauses nachgewiesen.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen für den Umbau und Nutzungsänderung einer Lagerhalle und eines landwirtschaftlichen Lagerhauses zu einer Mietlagereinrichtung (Selfstorage), Neufarner Straße 8, Fl.Nr. 380/3 Gemarkung Poing wird erteilt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für den Umbau und Nutzungsänderung einer Lagerhalle und eines landwirtschaftlichen Lagerhauses zu einer Mietlagereinrichtung (Selfstorage), Neufarner Straße 8, Fl.Nr. 380/3 Gemarkung Poing wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.04.2023 11:13 Uhr