Neugestaltung Gehege der Kamerunschafe im Wildpark Poing, Wildparkstraße 32, Fl.Nr. 914 der Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 10.01.2022 wurde der Gemeinde Poing der o.g. Bauantrag zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.

Der Antragsteller beantragt mit der Neugestaltung des Geheges der Kamerunschafe die Errichtung von 2 Ställen mit einer Größe von 8,50 m x 6,50 m.

Mit der Neugestaltung werden die 3 bestehenden Ställe aus Altersgründen abgerissen sowie die  Zaunanlage versetzt.

Die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB), da der Wildpark im Außenbereich liegt.
Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch wurde für den Neu-/ Umbau und die Erweiterung einzelner Bauvorhaben des Wildparks Poing bereits festgestellt, sodass das geplante Bauvorhaben zulässig ist.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für die Neugestaltung des Geheges der Kamerunschafe im Wildpark Poing, Wildparkstraße 32, Fl.Nr. 914 Gemarkung Poing wird erteilt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Neugestaltung des Geheges der Kamerunschafe im Wildpark Poing, Wildparkstraße 32, Fl.Nr. 914 Gemarkung Poing wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.04.2023 11:13 Uhr