Die kommunale und staatliche (kindbezogene) Förderung gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) erfolgt kalenderjahrbezogen. Die Förderung wird in vier Abschlagszahlungen (96 %) im laufenden Jahr und mit der Endabrechnung (4 %) im Folgejahr an die freigemeinnützigen und sonstigen Träger ausgereicht.
Gemäß Art. 22 Satz 3 BayKiBiG können Gemeinden darüber hinaus sonstige kommunale Zuschüsse und Sachleistungen auf ihren kommunalen Förderanteil anrechnen.
Die kindbezogene Förderung seitens des Freistaates und den Gemeinden deckt im Regelfall nur einen Teil der gesamten Betriebskosten einer Einrichtung ab, so dass es zur 100%igen Deckung der gesamten Betriebskosten weiterer kommunaler Fördermittel (Sachleistungen) bedarf.
Die Gemeinde Poing vergab für ihre eigenen Einrichtungen die Trägerschaft an Dritte und schloss in diesem Zusammenhang den sogenannten Trägerschaftsvertrag ab. In diesem Vertrag wird u.a. geregelt, dass die Träger erwirtschaftete Überschüsse bis zu einer festgelegten Obergrenze als Budgetrücklage bilden dürfen.
Seitens der Verwaltung wurden die eingereichten Betriebskostenabrechnungen für 2018 und 2019 geprüft. Das Ergebnis ist zuletzt mit den betroffenen Trägern am 19.01.2022 abgestimmt worden.
Die Betriebskostenabrechnung wird von der Verwaltung in der heutigen Sitzung erläutert.
Ergebnis Überschüsse / Defizite (Rücklagenentwicklung) 2018 und 2019
Die bei den Trägern bisher gebildeten Rücklagen bzw. Defizite werden mit den Überschüssen bzw. entstandenen Defiziten seit dem Kindergartenjahr 2006/2007 vertragsgemäß in die Folgejahre übertragen, verrechnet und fortgeschrieben.
Rücklagenstand der Träger im Betriebsjahr 2019:
AWO Kreisverband Ebersberg e.V.
3 Einrichtungen:
Kinderhort Jakl-Geißel Poing, Kinderhaus Birkenallee, Kindergarten an der Blumenstraße
Gesamt: EUR 17.612
Kinderland Plus gGmbH
5 Einrichtungen:
Kinderland „kleine Hände – große Taten“, Kinderland „Little Feet – big steps“, Kinderland Fresiengasse, Seerosenstraße 17 und Kirchheimer Allee 19
Gesamt: EUR 863.525
Familienzentrum Poing e. V.
3 Einrichtungen:
Zauberwinkel 1, Zauberwinkel 2, Seerosenstraße 15
Gesamt: EUR 510.626
Vertragsgemäß werden Rücklagen, höher als 3 Monatsgehälter, von der Verwaltung eingezogen und einer Sonderrücklage, zweckgebunden für die Einrichtungen, zugeführt.
Dies war 2018 und 2019 bei keinem Träger der Fall.
Dem Haupt- und Finanzausschuss werden die Betriebskostenabrechnungen für 2018 und 2019 zur Kenntnis gegeben.
Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.