Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG); Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen 2022
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 28.04.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 28.04.2022 | ö | informativ | 1.1 |
Sachverhalt
Die Regierung von Oberbayern gewährt den Gemeinden Poing, Pliening und Anzing gemäß Art. 20 Abs. 1 Ziffer 3 i. V. m. Art. 27 BayÖPNVG aus Mitteln des Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs eine vorläufige Zuweisung in Höhe von 101.400,00 € (i. W. einhunderteintausendvierhundert €) als Festbetragsfinanzierung für das Haushaltsjahr 2022 .
Datenstand vom 03.06.2022 00:19 Uhr