Bau von Solaranlagen im Wohngebiet W 7 Lerchenwinkel
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zur Anfrage hinsichtlich der Errichtung von PV-Anlagen im Wohngebiet W 7 wird Folgendes bekanntgegeben.
Von Seiten der Verwaltung wurde eine Stellungnahme des Planfertigers eingeholt, ob die Anordnung von technischen Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie auf 1/3 der Dachfläche beschränkt ist. Die Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 62 für das Wohngebiet W 7 waren hier nicht eindeutig nachvollziehbar.
Der Planfertiger nimmt wie folgt Stellung:
„In der Begründung unter 5.19 Dächer heißt es im letzten Absatz:
Eine Anordnung von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie auf den Dächern ist möglich und gewünscht. Auf einschränkende Regelungen wird zugunsten individueller Handlungsmöglich-keiten der Hauseigentümer verzichtet.
Zudem wird im Absatz davor eindeutig auf die „Nutzung von Teilen der Dachflächen als private sowie gemeinschaftlich nutzbare Freibereiche“ Bezug genommen und hier die 1/3 Regelung erläutert.
Die Satzung ist also so zu verstehen:
- Nutzung der Dächer als Freibereiche maximal 1/3 der Dachfläche und nur in Kombination mit einer intensiven Begrünung
- Anordnung von technischen Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie ohne Flächenbeschränkung jedoch auch nur in Kombination mit Begrünung (ohne weitere Konkretisierung, ob diese intensiv oder extensiv sein muss, demnach ist beides möglich).
Dies natürlich immer unter Beachtung von § 17 Abs. 3 (Höhenbeschränkung und Zurück-versetzen der Anlagen).“
Die Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Sonnenergie ist somit möglich,
- unter Beachtung der Höhenbeschränkung und Zurücksetzen der Anlagen gemäß § 17 Abs. 3 der Festsetzungen
- nur in Kombination mit Begrünung intensiv oder auch extensiv
- unter Beachtung der Brandabstände nach Art. 30 Abs. 5 BayBO
Datenstand vom 27.07.2022 10:19 Uhr