Kommunales Bussystem Poing-Pliening-Anzing (PPA); Gestiegene Treibstoffpreise im ÖPNV Sonderzahlungen an Verkehrsunternehmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die im Gemeindegebiet Poing verkehrenden MVV-Regionalbuslinien werden aktuell aus­schließlich mit Diesel betrieben. Die seit dem Ukrainekrieg drastisch gestiegenen Diesel­preise haben die Busunternehmen im Landkreis stark getroffen. Im Vergleich zum März 2022 sind die Dieselpreise zwar kurzzeitig wieder gesunken, haben sich jedoch aktuell auf einem hohen Niveau eingependelt.

Die in den Verträgen mit den im MVV tätigen Verkehrsunternehmen verankerten Preis­anpassungsklauseln decken lediglich die zu erwartende Preissteigerungen und Preissenkungen ab. Die aktuellen Entwicklungen sind damit nicht abgedeckt und gehen über die getroffenen vertraglichen Klauseln hinaus.

Die Verbundgesellschaft hat sich mit den Aufgabenträgern ausgetauscht, wie auf die aktuelle Entwicklung reagiert werden könne. 

Folgende Rahmenbedingungen wurden für potentielle Sonderzahlungen definiert:
  • außervertraglich
  • ohne Anerkennung einer Rechtspflicht der Aufgabenträger
  • jederzeit widerruflich
  • (zunächst) befristet

Die Verkehrsunternehmen müssen bei den Sonderzahlungen gleichbehandelt werden, um Verstöße gegen das Vergaberecht auszuschließen und gegebenenfalls Förderrichtlinien nicht zu verletzen. Eine möglichst unbürokratische, handhabbare Lösung ist anzustreben.

Unter den definierten Rahmenbedingungen wurde folgendes Verfahren durch den MVV vereinbart:
  • dem Index 2021 (Durchschnittswert 2021 aktuell in Bearbeitung) werden die aktuellen Indexwerte Gegenüber gestellt
  • auf dieser Grundlage wurde für März 2022 (auf Basis des bereits vorliegenden Energie-Indizes März 2022) eine Sonderzahlung geleistet
  • anschließend erfolgt eine quartalsmäßige Betrachtung am Ende des Quartals
  • die Sonderzahlungen erfolgen längstens bis zur nächsten vertraglich regulären Anpassung (voraussichtlich April 2023)
  • gewährt wird die Sonderzahlung als monatlicher Pauschalbetrag je Linie

Auf Basis der vorliegenden Index-Werte für März 2022 wurde eine erste Sonderzahlung der PPA-Aufgabenträger von ca. 13.300 € geleistet. Dieser Betrag teilt sich auf die drei Aufgabenträger auf, wonach Poing davon nach dem aktuellen Verteilungsschlüssel 60,30 % (8.019,90 €), Pliening 25,72 % (3.420,76 €) und Anzing 13,98 % (1.859,34 €) tragen. Diese Sonderzahlung beträgt etwa 15,5% im Vergleich zum Preistand März 2021. 

Auf Grundlage der aktuellen Entwicklung wird davon ausgegangen, dass für die Monate nach März 2022 eine geringere Sonderzahlung von Seiten der Aufgabenträger zu leisten sein und sich der Betrag der Sonderzahlungen künftiger Monate dadurch verringern könnte. Die Mehrkosten der kommenden Monate werden derzeit auf 10% - 13% prognostiziert, eine finale Festlegung kann jedoch noch nicht erfolgen. Bei einem gleichbleibenden Preisniveau wie im Monat März (15,5 %) würde der Haushalt 2022 bis zum Ende des Jahres mit insgesamt ca. 133.000 € belastet werden. Davon entfallen aufgrund des Verteilungsschlüssels auf Poing 80.199,00 €, Pliening 34.207,60 € und Anzing 18.593,40 €.
Durch den MVV wurden daher Soforthilfen für alle Aufgabenträger beim Freistaat Bayern für die Sonderzahlungen des Monats März beantragt. Derzeit ist von einer Einmalzahlung für den März von ca. 5.454,28 € für die Gemeinde Poing auszugehen. Zu etwaigen weiteren Soforthilfen für die folgenden Monate sind der Verwaltung keine Informationen bekannt. 

Die MVV-Verbundlandkreise streben ein einheitliches Vorgehen zur freiwilligen Gewährung dieser Sonderzahlung an. Entsprechende Beschlüsse wurden daher bereits in den Landkreisen München, Ebersberg, Erding, Freising und Dachau getroffen.

Die Verwaltung empfiehlt, sich dem Vorgehen der anderen Aufgabenträger anzuschließen.

Beschlussvorschlag

  1. Dem außervertraglichen Kostenausgleich zur Kompensation der gestiegenen Treibstoffpreise ab März 2022 bis auf Weiteres wird für die Dauer der Notwendigkeit, längstens jedoch bis zur nächsten vertraglichen Indexanpassung im April 2023, auf Grundlage des dargelegten Vorgehens in stets widerruflicher Weise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zugestimmt.

  1. Die überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 werden in der tatsächlich anfallenden Höhe, maximal jedoch 133.000 € genehmigt und sind der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.

Finanzielle Auswirkungen

Mit überplanmäßigen Ausgaben infolge der Sonderzahlungen an die Verkehrsunternehmen ist im schlechtesten Fall mit maximal 133.000,00 € zu rechnen. 

Der Haushalt 2022 der Gemeinde Poing wird im Monat März somit um ca. 7.845,72 € (13.300 € - 5.454,28 €) außer Plan belastet. Die Zahlungen der Gemeinden Pliening und Anzing erhalten wir nach einer gesonderten Rechnung vom MVV über die tatsächlich geleisteten Sonderzahlungen. 

Die Sonderzahlungen für den Monat März 2022 können mit den im Haushalt eingestellten Mitteln bedient werden. Bezüglich der anderen Monate kann aufgrund der noch nicht bekannten Sonderzahlungshöhe keine finale Aussage getroffen werden. Eine finale Rückverrechnung des Jahres 2022 erfolgt erst mit der endgültigen Jahresabrechnung 2024. 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Sonderzahlungen (überplanmäßige Ausgabe) sind im Haushaltsjahr 2022 ggf. der allgemeinen Rücklage zu entnehmen und auf der Haushaltsstelle 82000.677000 anzusetzen. 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Sonderzahlungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der Haushaltsstelle 82000.677000 in Höhe von 39.900,00 € anzusetzen.

Eventuelle weitere staatliche Zahlungen aus z.B. Rettungsschirmen für die Unternehmen würden bei zukünftigen Sonderzahlungen berücksichtigt, um eine Überkompensation auszuschließen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

  1. Dem außervertraglichen Kostenausgleich zur Kompensation der gestiegenen Treibstoffpreise ab März 2022 bis auf Weiteres wird für die Dauer der Notwendigkeit, längstens jedoch bis zur nächsten vertraglichen Indexanpassung im April 2023, auf Grundlage des dargelegten Vorgehens in stets widerruflicher Weise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zugestimmt.

  1. Die überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 werden in der tatsächlich anfallenden Höhe, maximal jedoch 133.000 € genehmigt und sind der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 15:28 Uhr