Wasser-/Abwasserbeseitigung in Neubaugebieten;
Finanzierung von Erschließungsmaßnahmen von gKU VE|MO
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Verwaltungsrat hat sich in seiner letzten Sitzung am 31.05.22 unter TOP 2 erneut mit dem Thema „Refinanzierung von Neuerschließungen durch VE|MO mittels städtebaulichen Verträgen“ befasst. Es wurde der folgende, einstimmige Beschluss gefasst:
„Der Verwaltungsrat nimmt den Vertragsentwurf einer städtebaulichen Vereinbarung zur Refinanzierung von Erschließungskosten bei Baulandentwicklungsprojekten der Trägergemeinden zur Kenntnis und führt eine grundsätzliche Weichenstellung zum Thema „Vertragslösung und Abgabenfinanzierung“ bis zu den bayerischen Sommerferien in den Trägergemeinden herbei.“
Bei großen Neubauvorhaben entstehen defizitäre Erschließungen; die Erschließungskosten sollen bei Baulandentwicklungsprojekten durch den Erschließungsträger entrichtet und nicht auf den allgemeinen Beitragszahler umgelegt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Gemeinde Poing werden Neubaugebiete in der Regel durch einen Investor mit entsprechenden Erschließungsverträgen und Städtebaulichen Verträgen ausgewiesen und damit die vom gKU VE|MO vorgeschlagene Regelung bereits angewendet.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der künftigen Refinanzierung der Erschließungsleistungen des gKU VE München Ost durch Verträge nach BauGB / Satzung (Städtebauliche Verträge / Sondervereinbarungen) zu und beauftragt die Gemeindeverwaltung, die konkrete Umsetzung, der sich aus dem Entwurf der städtebaulichen Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen, zu prüfen und abzustimmen.
Der Erste Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde im Verwaltungsrat wird beauftragt, den Entwurf der städtebaulichen Vereinbarung vom 20.04.2022 zwischen den Gemeinden und VE|MO abzustimmen und entsprechend zu zeichnen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der künftigen Refinanzierung der Erschließungsleistungen des gKU VE München Ost durch Verträge nach BauGB / Satzung (Städtebauliche Verträge / Sondervereinbarungen) zu und beauftragt die Gemeindeverwaltung, die konkrete Umsetzung, der sich aus dem Entwurf der städtebaulichen Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen, zu prüfen und abzustimmen.
Der Erste Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde im Verwaltungsrat wird beauftragt, den Entwurf der städtebaulichen Vereinbarung vom 20.04.2022 zwischen den Gemeinden und VE|MO abzustimmen und entsprechend zu zeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.04.2023 15:28 Uhr