2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 für das "Teilgebiet südlich der Dorfstraße Angelbrechting" Erfolgte öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange; Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:

27.04.2021                BUA (TOP 7.1)
                       Änderungsbeschluss
28.10.2021                BUA (TOP 2.2)
                       Vorstellung Bebauungsplanentwurf
16.12.2021 mit
21.01.2022                Darlegung für die Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Behörden-                                        /Trägerbeteiligung
03.05.2022                BUA (TOP 3.1)
                       Beschlussmäßige Behandlung der Stellungnahmen;
                       Billigungs- und Auslegungsbeschluss
19.05.2022 mit
24.06.2022                Öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und                                 sonstiger Träger öffentlicher Belange

Innerhalb des Auslegungszeitraumes sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
1. Landratsamt Ebersberg, Abt. Abfallwirtschaft und Kreisstraße, Schreiben vom 24.05.2022
2. gKu VE München-Ost, Schreiben vom 08.06.2022
3. SWM Services GmbH, Schreiben vom 24.05.2022
4. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 20.06.2022

Keine Anregungen haben folgende Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange vorgebracht:
1. Landratsamt Ebersberg, SG 42 Bauleitplanung, Schreiben vom 13.06.2022
2. Landratsamt Ebersberg, SG 45 untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 08.06.2022
3. Landratsamt Ebersberg, SG 44, untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 01.06.2022
4. Landratsamt Ebersberg, SG 44, Bodenschutzrecht, Schreiben  vom 27.12.2021 (gilt unverändert)
5. Gesundheitsamt Ebersberg, Schreiben vom 12.05.2022
6. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 11.05.2022
7. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 02.06.2022
8. Eisenbahn-Bundesamt, Schreiben vom 15.06.2022
9. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Schreiben vom 13.06.2022
10. Staatliches Bauamt Rosenheim, Schreiben vom 17.06.2022
11. Gemeinde Vaterstetten, Schreiben vom 19.05.2022
12. Gemeinde Anzing, Schreiben vom 31.05.2022
13. Gemeinde Kirchheim, Schreiben vom 16.05.2022
14. Markt Markt Schwaben, Schreiben vom 11.05.2022
15. Polizeiinspektion Poing, Schreiben vom 11.05.2022
16. Regionaler Planungsverband München, Schreiben vom 16.05.2022
17. Handelsverband Bayern e.V., Schreiben vom 30.05.2022
18. Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 17.05.2022 
19. TenneT TSO GmbH, Schreiben vom 11.05.2022
20. Bayernets GmbH, Schreiben vom 12.05.2022
21. Bayernwerk Natur GmbH, Schreiben vom 10.05.2022
22. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 20.06.2022
23. Vodafone GmbH, Schreiben vom 24.06.2022


Nicht geäußert haben sich folgende Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange:
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ebersberg,
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Bayerwerk AG
Bayer. Bauernverband
Brandschutzdienststelle im Landratsamt Ebersberg
Eberwerk GmbH & Co.KG
Gemeinde Pliening
Kreisheimatpflege Landratsamt Ebersberg
Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
Bund Naturschutz Bayern e.V.
DB Services Immobilien GmbH
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund
Gewerbeaufsichtsamt München-Land
Landesbund für Vogelschutz
Deutsche Flugsicherung GmbH


1. Landratsamt Ebersberg, Abt. Abfallwirtschaft und Kreisstraße, Schreiben vom 24.05.2022
Stellungnahme Kommunale Abfallwirtschaft:
Gegen den vorliegenden Bebauungsplan gibt es aus abfallwirtschaftlicher Sicht keine Einwände.
Es sollten jedoch folgende Punkte berücksichtigt werden:

Bei der Planung der Stellplätze für gewerbliche, private Abfallbehälter sollte berücksichtigt werden, dass die Haushalte zu ihrer Restmülltonne auch eine Komposttonne erhalten, sofern keine Möglichkeit zur Eigenkompostierung besteht.

Abfälle, die bei Baumaßnahmen anfallen, müssen nach § 14 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ebersberg nach folgenden Fraktionen getrennt entsorgt bzw. verwertet werden:

1.         Inertes Material:
Ablagerung in einer dafür zugelassenen Kiesgrube oder Wiederverwertung.

2.         Baustellenmischabfälle (inertes Material vermischt mit sonstigen Altstoffen, wie z.B. Holz, Metall, Baufolien, Kartonagen etc.):
Sortierung auf einer genehmigten Sortieranlage.

3.         Baustellenrestmüll (Reststoffe, die kein inertes Material und keine Wertstoffe enthalten):
       Anlieferung am Entsorgungszentrum „An der Schafweise“.

Stellungnahme Kreisstraße:
In dem von der Änderung betroffenen Planungsbereich befindet sich keine Kreisstraße.

Beschluss:
Der Planfertiger wird beauftragt, die vorstehenden Hinweise in den Bebauungsplan – soweit noch nicht vorhanden – unter den Hinweisen aufzunehmen.
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA-Stimmen                11
NEIN-Stimmen          0


2. gKu VE München-Ost, Schreiben vom 08.06.2022
Das Plangebiet ist durch eine Trinkwasserleitung erschlossen. Schmutzwassertechnisch ist das Plangebiet nicht erschlossen.

Für die weitere Erschließung ist folgendes zu beachten:
VE/MO benötigt für den Schmutzwasserkanal beschränkt persönliche Dienstbarkeiten für die Flurnummern 932, 932/6 und 932/7, alle Gemarkung Poing.
Die Verlegung von Trinkwasserleitungen und Schmutzwasserkanälen auf bzw. in Tiefgaragen ist nicht möglich. Wir bitten Sie dies bei der weiteren Planung zu beachten. Gebäude mit Tiefgaragen können nur dann an das VE/MO Trinkwassernetz angeschlossen werden, wenn in der Tiefgarage, ein frostfreier, abschließbarer Anschlussraum vorhanden ist.
Schmutzwasserkanäle und Trinkwasserleitungen dürfen weder überpflanzt noch überbaut werden. Auf das Merkblatt DWA-M 162 „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, wird verwiesen. Kontrollschächte müssen stets zugänglich sein.
VE/MO betreibt ein, nach dem Trennsystem aufgebautes Entwässserungsverfahren, mit der Folge, dass unseren Kanälen nur Schmutzwasser aber kein Niederschlags- oder Grundwasser zugeleitet werden darf (nach §14 Abs. 1 EWS).

Stellungnahme der Verwaltung
Die Stellungnahme wird dem Eigentümer zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung übermittelt.

Beschluss
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA-Stimmen                11
NEIN-Stimmen          0


3. SWM Services GmbH, Schreiben vom 24.05.2022
Anbei erhalten Sie folgende Dokumente zum Auskunftsfall 0263708, Poing, Dorfstraße 21, Poing/932/5:

  - Gas
Die vor dem Flurstück 932/5 an der Straße Hochfeldweg verlaufende Erdgashochdruckleitung -dinglich gesichert im Grundbuch- mit einem Schutzstreifen von 2,0 m muss unverändert in ihrer jetzigen Lage verbleiben, auch während der Bauarbeiten ist hierauf besondere Rücksicht zu nehmen.   Die vorhandene Überdeckung unserer Versorgungsanlagen darf sich durch bauliche Maßnahmen sowie Geländemodellierungen nicht verändern. Die vorhandenen Versorgungsanlagen sind im Bebauungsplan mit aufzunehmen. Der Schutzstreifen von beiderseits 1,0 m muss von jeglicher Über- und Unterbauung sowie Bepflanzung freigehalten werden.
Geplante Baumaßnahmen dürfen nur nach vorheriger örtlicher Einweisung in den Leitungsbestand durch die Aufgrabungskontrolle der Stadtwerke München Tel.-Nr. 089/2361-2139 begonnen werden.

Beschluss:
Der Planfertiger wird beauftragt, die vorstehenden Hinweise in den Bebauungsplan – soweit noch nicht vorhanden – unter den nachrichtlichen Übernahmen aufzunehmen.
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA-Stimmen                11
NEIN-Stimmen          0


4. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 20.06.2022
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei Unwirtschaftlichkeit oder einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten.

Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden (siehe Bestandsplan in der Anlage - dieser dient nur der Information und verliert nach 14 Tagen seine Gültigkeit). 
Wir bitten Sie, bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.

Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Wir beantragen daher Folgendes sicherzustellen:

• dass für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes im  Erschließungsgebiet eine ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftigen Straßen und Wege möglich ist,

• dass eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt.

• Wir bitten dem Vorhabenträger aufzuerlegen, dass dieser für das Vorhaben einen Bauablaufzeitenplan aufstellt und mit uns unter Berücksichtigung der Belange der Telekom abzustimmen hat, damit Bauvorbereitung, Kabelbestellung, Kabelverlegung, Ausschreibung von Tiefbauleistungen usw. rechtzeitig eingeleitet werden können. Für unsere Baumaßnahme wird eine Vorlaufzeit von 6 Monaten benötigt.

• In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen.

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 - siehe hier u. a. Abschnitt 6 - zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.

Beschluss
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA-Stimmen                11
NEIN-Stimmen          0

Beschlussvorschlag

1. Der Bau- und Umweltausschuss nimmt von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Kenntnis.

2. Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen Änderungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten.

3. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Teilgebiet südlich der Dorfstraße“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 26.07.2022 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) ortsüblich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Beschluss

1. Der Bau- und Umweltausschuss nimmt von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Kenntnis.

2. Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen Änderungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten.

3. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Teilgebiet südlich der Dorfstraße“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 26.07.2022 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) ortsüblich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 15:32 Uhr