Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterhauses mit Garagen, Auweg, Fl.-Nr. 792, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Für den bestehenden Pferdepensionsbetrieb Langhof soll in Betriebsnähe ein Betriebsleiterhaus mit Garagen für die den Betrieb leitenden und bewirtschaftenden Betriebseigentümer errichtet werden. 
Um ausreichend Flächen für künftige Erweiterungen frei zu halten, soll das geplante Gebäude mit entsprechenden Abstand zu den bestehenden Betriebsgebäuden und Betriebsflächen an östlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Fl.-Nr. 792 errichtet werden.
Die Zufährt wird über den öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweg „Kurzer Weg“ geplant.

Mit Vorbescheid des Landratsamtes Ebersberg vom 04.04.2017 wurde der Antragstellerin der Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit einer Grundfläche von 14 m x 10 m und einer Doppelgarage mit einer Grundfläche von 6,50 m x 6,00 m genehmigt. Das Vorhaben liegt im Außenbereich, so dass sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach§ 35 BauGB beurteilte. 
Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 wurde festgestellt. Der Vorbescheid ist abgelaufen.

Der Gemeinde liegt nunmehr der o.g. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterhauses vor.

Der Antrag Vorbescheid enthält folgende Fragen:

1. Kann das Betriebsleiterhaus an der vorgeschlagenen Stelle gebaut werden?

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Vorbescheid vom 04.04.2017 setzte den Standort des Betriebsleiterhauses nördlich der Bewegungshalle fest. Das nunmehr geplante Betriebsleiterhaus ist in einer Entfernung von ca. 120 m östlich der bestehenden Bewegungshalle geplant. Begründet wird dies, dass aufgrund künftiger Erweiterungen die Fläche zwischen den bestehenden Betriebsgebäude und Betriebsflächen und dem geplanten Betriebsleiterhaus frei gehalten werden sollen.
Die räumliche Nähe zur betrieblichen Anlagen ist hier noch gegeben und kann als zulässig beurteilt werden.

2. Ist eine Wohnfläche von ca. 230 m² zulässig?

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Vorbescheid vom 04.04.2017 wurde von Seiten des Landratsamt Ebersberg daraufhin gewiesen, dass nach ständiger Verwaltungspraxis des Landratsamtes Ebersberg für den Wohnbedarf des Betriebsleiters und der Austragler nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 eine maximale Wohnfläche von insgesamt 330 m² zulässig sind. Dabei ist zu beachten, dass die Wohnfläche des Betriebsleiterhauses davon maximal 230 m² und die Wohnfläche des Austragshauses (bzw. der –wohnung) maximal 145 m² aber mind. 100 m² aufweisen darf.
Die geplante Wohnfläche von 230 für das Betriebsleiterhaus wird somit als zulässig beurteilt.

3. Sind zwei Vollgeschosse zulässig?

Stellungnahme der Verwaltung:
Die zwei Vollgeschosse für das Betriebsleitergebäude werden als zulässig beurteilt.

4. Ist ein Quergiebel zulässig?

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Quergiebel wird als zulässig beurteilt.

5. Ist ein angebautes Garagengebäude für zwei Stellplätze einschließlich Geräteraum / Lagerfläche zulässig?

Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Vorbescheid vom 04.04.2017 wurde das geplante Garagengebäude mit einer Länge von 6,50 m anstatt von 10 m Länge genehmigt, so dass bei der vorgelegten Planung ein Garagengebäude mit einer Länge von 6,5 m x 6 m zugestimmt wird.

Zusammenfassende Stellungnahme der Verwaltung:
Die Beantwortung der Fragen aus dem Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterhauses mit Garagen, Auweg, Fl.-Nr. 792 der Gemarkung Poing werden, wie im Sachvortrag vorgetragen inkl. der zusammenfassenden Feststellung, beschlossen.
Die Erschließung soll über den gewidmeten Feld- und Waldweg „Kurzer Weg“ erfolgen. Der Weg steht im Eigentum der Gemeinde. Durch die Genehmigungserteilung darf der Gemeinde kein unangemessener Erschließungsaufwand entstehen. Es ist deshalb durch die Antragstellerin mit den weiteren Baulastträgern sicherzustellen, dass der Weg dauerhaft als Zufahrt zum geplanten Wohngebäude genutzt werden kann. Ansonsten bestehen Bedenken seitens der Gemeinde Poing, dass die Erschließung tatsächlich gesichert ist.

Im Weiteren sollen die Nebenbestimmungen des Vorbescheides vom 04.04.2017 erneut inhaltlich festgesetzt werden.

Beschlussvorschlag

Die Beantwortung der Fragen aus dem Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterhauses mit Garagen, Auweg, Fl.-Nr. 792 der Gemarkung Poing werden, wie im Sachvortrag vorgetragen inkl. der zusammenfassenden Stellungnahme, beschlossen.

Beschluss

Die Beantwortung der Fragen aus dem Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterhauses mit Garagen, Auweg, Fl.-Nr. 792 der Gemarkung Poing werden, wie im Sachvortrag vorgetragen inkl. der zusammenfassenden Stellungnahme, beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 15:32 Uhr