Die Gemeinde Poing hat aufgrund der aktuellen politischen Lage und der gesetzlichen Vorgaben Energieeinsparungsmöglichkeiten erarbeitet und sieht es als gesamtpolitische Aufgabe und Verantwortung an, ihren Beitrag zu leisten.
Das Gebäudemanagement hat dazu Maßnahmen aufgelistet, mit denen der Strom- und Wärmeverbrauch auch bei der aktiven Nutzung der gemeindlichen Liegenschaften reduziert werden kann.
Gesetzliche Vorgaben zum Arbeitsschutz, Mietrecht, Schul- und Kindereinrichtungen sowie zu den Sportstätten finden dabei Berücksichtigung. Mit den Verantwortlichen in den Schulen, Kindereinrichtungen, Erwachsenenbildungen und Vereinen sind die vorgeschlagenen Maßnahmen noch gesondert abzustimmen und gemeinsam umzusetzen.
Damit größtmögliche Einsparungen zum Strom- und Wärmeverbrauch erzielt werden können, müssen persönliche Befindlichkeiten zurückgestellt werden. Laut den Meinungen der Experten kann jedes Grad, das die Raumtemperatur reduziert, den Verbrauch von ca. 6% Heizenergie einsparen und somit die Kosten minimieren. Betriebszeiten zu den Beleuchtungs- und Lüftungsanlagen sind mit den tatsächlichen Nutzerzeiten abzugleichen und bei Notwendigkeit neu zu definieren.
Abstimmungsgespräche mit den Vereinen und Erwachsenenbildungen wurden bereits terminiert und finden am 28.09. / 29.09. und am 06.10.2022 statt. Mit den Schulleitungen und den Trägern der Kindereinrichtungen werden zu einem späteren Zeitpunkte Abstimmungsgespräche geführt, diese sind aktuell von den gesetzlichen Energieeinsparungsmaßnahmen nicht betroffen.
Maßnahmen zur Energieeinsparung, die bereits zum 01.09.2022 umgesetzt wurden:
Freisportanlage – Pavillon
Außenbeleuchtung - Änderung der Schaltzeiten
Neu – mit Dämmerungsschalter – 22:30 Uhr „Aus“ / 5:00 Uhr „An“
Anni-Pickert-Schule
Fassadenbeleuchtung (zugleich Notausgang) - Änderung der Schaltzeiten
Neu – mit Dämmerungsschalter – 21:30 Uhr „Aus“
Pausenhofbeleuchtung – Änderung der Schaltzeiten
Neu – Gesamt „Aus“
Verwaltungsgebäude – Schriftzugbeleuchtung
Neu – Gesamt „Aus“
Bürgerhaus
Bodenstrahler - Änderung der Schaltzeiten
Neu – Gesamt „Aus“
Sudetenstraße 1-3
Bodenstrahler - Änderung der Schaltzeiten
Neu – Gesamt „Aus“
Feuerwehrgerätehaus
Schriftzugbeleuchtung Haupteinfahrt - Änderung der Schaltzeiten
Neu – Gesamt „Aus“
Fassaden- und Parkplatzbeleuchtung – FF Bediensteten Parkplatz Ost – Änderung der Schaltzeiten
Neu – mit Dämmerungsschalter – 22:00 Uhr „Aus“ – zu evtl. FF Einsätzen wird die Fassadenbeleuchtung aus Sicherheitsgründen dazu geschaltet
Treppenhäuser – Grundbeleuchtung – Änderung der Schaltzeiten
Neu – Grundbeleuchtung generell „Aus“ – Treppenhauslicht kann jederzeit per Taster angeschaltet werden
Baubetriebshof
Parkplatzbeleuchtung – Änderung der Schaltzeiten
Neu – Sommerzeit generell „Aus“ – zur Winterzeit wird die notwendige Betriebszeit auf das Minimum reduziert
Zentrale Druckluftversorgung
Neu – Betrieb zum Kompressor nur noch zu den regulären Betriebszeiten des Baubertiebshofes
Park & Ride Gebäude
Parkplatzbeleuchtung – offene Parkplatzebenen (Ebene 8 und 9)
Neu – Gesamt „Aus“ - nach dauerhafter Sperrung der Parkebenen 8 und 9, Flucht- und Rettungswegebeleuchtung ist vorhanden
Fresiengasse 1- KITA
Parkplatzbeleuchtung
Neu – Sommerzeit generell „Aus“ – zur Winterzeit wird die notwendige Betriebszeit auf das Minimum reduziert
Kirchheimer Allee 19 – KITA
Fassadenlicht Ost und West
Neu – Schaltzeiten zur aktuellen Nutzerzeiten anpassen
Schulstraße 31a – KIHO
Außentreppe – Beleuchtung
Neu – Dämmerungsschalter – Schaltzeiten zur aktuellen Nutzerzeiten anpassen
Kunst am Verkehrskreisel
Gruber Straße; Höhe OMV Tankstelle
Neu – Gesamt „Aus“
Bergfeldpark
Wegekreuz neben der Kapelle – Bodenstrahler
Neu – Gesamt „Aus“
Stone Henge
Bergfeldschule
Parkplatzbeleuchtung
Neu – Dämmerungsschalter – 22:30 „Aus“ – 05:00 Uhr „Ein“
Heizungsanlagen zu allen Liegenschaften
Ältere Heizungsanlagen, die noch keine automatischen Abgleich zu den Messwerten ermitteln können, sind bis auf die zentrale Warmwassererwärmung in den Monaten von Mai bis Ende September abzuschalten.
Wenn die Außentemperatur drei Tage lang weniger als 12°C beträgt, muss die Heizungsanlage wieder in Betrieb genommen werden.
Die Vorlauftemperaturen sind zu den verschiedenen Heizungssystemen in regelmäßigen Zeitabständen zu kontrollieren. Die Vorlauftemperaturen sollen zu den Niedertemperarturanlagen max. 70°C – Brennwertthermen max. 55°C und Fußbodenheizung max. 45°C nicht überschreiten.
Die Voreinstellungen zu den Solltemperaturen und Heizkörperthermostaten dürfen nicht eigenständig verändert werden.
Maßnahmen zur Energieeinsparung – die nach Gesprächen bzw. Abstimmung noch umgesetzt werden sollen:
Badesee
WC Container – Beleuchtung und Rohrbegleitheizung
Neu – Außerbetriebnahme zum 01. Oktober 2022
Innenbeleuchtung
Vor allem in den Bereichen zu den Fluren soll, wenn noch nicht vorhanden, die Lichtsteuerung über Zeitsteuerung erfolgen um die Betriebszeiten zu den Beleuchtungen möglichst gering halten zu können.
Luftreiniger
Luftreiniger sind beim Verlassen der Räume auszuschalten.
Klimageräte
Wo es nicht zwingend notwendig ist wird die aktive Kühlung der Räume ausgeschaltet. Die Richtlinien der Arbeitsstättenverordnung sind dazu zu berücksichtigen.
Warmwasser
In öffentlichen Nichtwohngebäuden sind alle Elektroboiler oder Durchlauferhitzer auszuschalten.
Sonstige Elektrogeräte
Elektrische Zusatzheizgeräte in den Büro-, Aufenthalts-, Sanitätsräumen und Werkstätten sind untersagt. Alle nicht aktiv genutzten Elektrogeräte sind auszuschalten und nicht im Standby Modus zu halten.
Lüftungsanlagen
Alle Liegenschaften
Neu – Betriebszeiten zu den aktuellen Nutzerzeiten anpassen.
Über die Ergebnisse der Abstimmung mit den Vereinen, Schulen und Kindertagesstätten wird gesondert berichtet.