Wohngebiet W 7 "Lerchenwinkel"; Anfragen zur festgesetzten Grundfläche bei Gartenhäusern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

In den allgemeinen Wohngebieten WA 4, WA 5, WA 6, WA 8 und WA 9 ist nach § 9 Abs. 1 der Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 62 Wohngebiet W 7 je Wohngebäude ein Gartengerätehaus von bis zu 6 m² Grundfläche und einer Firsthöhe von max. 2,5 m zulässig.

In der Begründung zum Bebauungsplan heißt es, dass Gartenhäuser in verträglichen Umfang zugelassen werden, um den Ansprüchen der Nutzer an die Unterbringung von Gartengeräten gerecht zu werden und ein ruhiges Erscheinungsbild der Anlagen zu erreichen.

Die Gemeinde erhielt Anfragen von Eigentümern der Häuser inwieweit zur maximalen Grundfläche auch eine Überdachung zählt. In einem sehr geringen Umfang wurde bisher eine Überdachung zugelassen. 
Die zuletzt eingegangenen Anfragen betreffen jedoch Überdachungen mit Stützen bis zu 5,9 m². Als Begründung wurde angegeben, die Überdachung zum Unterstellen der Fahrräder, Fahrradanhänger, Lastenfahrräder und diverser Fahrgeräte der Kinder zu nutzen.

Der Bebauungsplan setzt eine Gesamt-GRZ fest, die der Bauträger zum Teil nicht ausgenutzt hat, die verbleibende GRZ kann hierfür Verwendung finden. Überschreitungen von der Gesamt-GRZ sind nicht zulässig. Die Verwaltung wird zu Anfragen für Versiegelungen auf den Grundstücken aus klimaschutzrechtlichen Gründen zurückhaltend umgehen bzw. auf einen funktional notwenigen Umfang beschränken.

Im Hinblick auf die zunehmende Anzahl an Fahrrädern - auch Lastenfahrräder - wird von Seiten der Gemeinde vorgeschlagen, die Überdachung unter folgenden Voraussetzungen zuzulassen:

  • Die Überdachung darf eine max. Grundfläche von 6 m² nicht überschreiten,
  • eine Schließung der Überdachung ist ausgeschlossen,
  • eine Überschreitung der zulässigen Gesamt-GRZ mit der Fläche der Überdachung ist nicht zulässig.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird ermächtigt, der Errichtung von Überdachungen an die Gartenhäuser im Rahmen eines Antrages auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 62 Wohngebiet W 7 unter folgenden Voraussetzungen zuzustimmen:

  • Die Überdachung darf eine max. Grundfläche von 6 m² nicht überschreiten,
  • eine Schließung der Überdachung ist ausgeschlossen,
  • eine Überschreitung der zulässigen Gesamt-GRZ mit der Fläche der Überdachung ist nicht zulässig.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, weitere Versiegelung durch Überdachung.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, der Errichtung von Überdachungen an die Gartenhäuser im Rahmen eines Antrages auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 62 Wohngebiet W 7 unter folgenden Voraussetzungen zuzustimmen:

  • Die Überdachung darf eine max. Grundfläche von 6 m² nicht überschreiten,
  • eine Schließung der Überdachung ist ausgeschlossen,
  • eine Überschreitung der zulässigen Gesamt-GRZ mit der Fläche der Überdachung ist nicht zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 15:36 Uhr