Tektur zum Neubau einer Wohnanlage mit Ladengeschäft, Beherbergungsbetrieb und Tiefgarage, Neufarner Straße 14 und 16, Fl.-Nrn. 383 und 383/19, Gemarkung Poing; Bescheid vom 05.07.2019, Genehmigungsbescheid sowie Beseitigungsanordnung für WE 27 und 28 (Rückbau in genehmigten Zustand - Freisitz)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.11.2022 ö informativ 1.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 18.07.2019 (nichtöffentlich) wurde über den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Ebersberg vom 05.07.2019 wie folgt informiert:

Die beantragten Tekturen wurden genehmigt, bis auf die 2 zusätzlich erstellten Wohnungen (Nr. 27 und 28) im genehmigten Freisitz. Diese sind zu beseitigen und der genehmigte Zustand wiederherzustellen.

Dagegen hat der Bauherr Klage vor dem Bayer. Verwaltungsgericht erhoben. Der Augenschein und die mündliche Verhandlung fanden am 28.09.2022 statt.

Ergebnis:
Der streitgegenständliche Bescheid vom 05.07.2019 wird in seinen Nrn. II, III und IV aufgehoben.
Die 2 Wohneinheiten sind genehmigungsfähig.

(II. Einbau der 2 Wohneinheiten wird abgelehnt; III. Rückbau der 2 WE bis 31.12.2019; IV. Zwangsgeldandrohung für nicht fristgerechten Rückbau).

Mit Stellungnahme der Gemeinde Poing vom 31.10.2022 wurde zwischenzeitlich das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Datenstand vom 26.04.2023 15:38 Uhr