Würdigung des Haushalts für das Jahr 2023
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 19.01.2023 | ö | informativ | 1.1 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 30.12.2022 (Eingang 30.12.2022) wurde der Gemeinde die Würdigung des Haushalts durch das Landratsamt mitgeteilt.
Da keine Kreditaufnahmen oder Verpflichtungsermächtigungen in der Haushaltssatzung vorgesehen sind war der Haushalt nicht genehmigungspflichtig. Es hat lediglich eine Würdigung durch das Landratsamt zu erfolgen (Art. 65 Abs. 3 S. 3 GO).
Im Rahmen der Würdigung durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass kein Anlas zur Beanstandung durch das Landratsamt gesehen wird. Somit konnte die Satzung entsprechend ausgefordert werden. Die Bekanntmachung erfolgte am 11.01.2023 ortsüblich im Ortsnachrichtenblatt.
Datenstand vom 17.03.2023 09:11 Uhr