Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden zwei Wohneinheiten im Erdgeschoß in zwei Arbeiterwohnungen, Markomannenstraße 10, Fl.-Nr. 458/31, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.01.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Gemeinde wurde der o.g. Antrag auf Nutzungsänderung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde vorab mit Stellungnahme vom 01.12.2022 aufgrund Fristwahrung abgelehnt und gleichzeitig dem Landratsamt Ebersberg mitgeteilt, dass das Vorhaben in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 24.01.2023 behandelt wird.

Der Antragsteller beantragt die Änderung der Nutzung im Erdgeschoss des Wohnhauses Markomannenstraße 10 von Wohnen in gewerbliches Wohnen. Die 2 Wohnungen im Oberschoss sind derzeit Wohnnutzung und nicht Gegenstand der Nutzungsänderung.

Beantragt werden 2 Arbeiterwohnungen mit einer Aufteilung von einer Wohnung mit 3 Schlafräumen, Bad und Küche und einer weiteren Wohnung mit 2 Schlafräumen, Bad und Küche. Insgesamt werden 12 Schlafplätze zur Vermietung angeboten.

Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3, der nur hinsichtlich seiner Baulinien und Baugrenzen rechtsgültig ist. Ansonsten richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB.

Für diesen Bereich setzt der Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing ein Allgemeines Wohngebiet fest.

In Allgemeinen Wohngebieten sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes nur ausnahmsweise zulässig.

Der Antragsteller hat hierzu einen Antrag gestellt, den er jedoch nicht begründet hat.

Für das gesamte Wohnhaus im Erdgeschoss und Obergeschoss werden 9 Stellplätze nachgewiesen. Die erforderlichen 3 Stellplätze für die Wohnnutzung im Oberschoss sind als Garage mit 3 Stellplatzflächen vorhanden. Die erforderlichen 6 Stellplätze für die gewerbliche Nutzung der 2 Arbeiterwohnungen werden als offene Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.

Von Seiten der Verwaltung bestehen Bedenken gegen das Vorhaben. Zum einen wurde von Seiten der Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Ebersberg in einer Stellungnahme die Einhausung der 6 Arbeiterstellplätze gefordert, da ansonsten die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm in einem allgemeinen Wohngebiet nicht eingehalten werden können. Dies würde zu einer massiven Versiegelung und Bebauung des Grundstückes führen und abstandsrechtliche sowie nachbarschutzrechtliche Belange berühren.

Zum anderen wird vorhandener Wohnraum verringert und steht einer privaten Nutzung bzw. Vermietung nicht mehr zur Verfügung. Des Weiteren muss eventuell davon ausgegangen werden, dass die gewerbliche Nutzung sich auf das Obergeschoss ausdehnen könnte, nachdem der Antragsteller Eigentümer des gesamten Wohnhauses ist.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden 2 Wohneinheiten im Erdgeschoss in 2 Arbeiterwohnungen, Markomannenstraße 10, Fl.-Nr. 458/13, Gemarkung Poing, wird nicht erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden 2 Wohneinheiten im Erdgeschoss in 2 Arbeiterwohnungen, Markomannenstraße 10, Fl.-Nr. 458/13, Gemarkung Poing, wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2023 11:29 Uhr