Antrag auf Baugenehmigung zum Ersatzneubau eines Jungviehstalles, Prof.-Zorn-Straße 19, Fl.-Nr. 1377, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.01.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Am 21.12.2022 wurde der Verwaltung der o.g. Antrag auf Erteilung des Einvernehmens vorgelegt.

Der an dieser Stelle geplante und 2018 genehmigte Bau des Technikums Rinderhaltung wird nicht weiterverfolgt. Stattdessen beantragt der Antragsteller die Errichtung von drei Ställen auf einer Fläche von 55,20 m x 36,66 m für die Haltung von 113 Stück Jungvieh. 

Für die Errichtung ist keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, da die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsschwellen unterschritten werden.

Das geplante Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB.
Für diesen Bereich setzt der Flächennutzungsplan der Gemeinde ein Dorfgebiet fest. Die Errichtung eines Jungviehstalles ist planungsrechtlich zulässig und fügt sich in die umgebende Bebauung ein.

Ein Stellplatzbedarf ist nach Aussage des Landratsamtes nicht nachzuweisen, da kein zusätzliches Personal erforderlich ist.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Ersatzneubau eines Jungviehstalles, Prof.-Zorn-Straße 19, Fl.-Nr. 1377, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Ersatzneubau eines Jungviehstalles, Prof.-Zorn-Straße 19, Fl.-Nr. 1377, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2023 11:29 Uhr