Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Milchviehstalls, Gutshof 1, 1a, 1b, 2, 3 und 4, Kirchheimer Straße 1, Flurstück 1377, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.01.2023 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Am 29.12.2022 wurde der Verwaltung der o.g. Antrag auf Erteilung des Einvernehmens vorgelegt.

Der Antragsteller beantragt den Neubau eines Milchviehstalls zu Forschungszwecken.

Der geplante Milchviehstall ist für eine Nutzung mit ca. 100 Milchkühen vorgesehen. Die
aktuelle Belegung des bestehenden Milchviehstalls liegt bei 74 Kühen.

Der Milchviehstall wird auf einer Grundfläche von 76,16 m x 43,58 m errichtet.

Das Gebäude wird im Wesentlichen in Holzbauweise errichtet. Der Stall ist eingeschossig und bekommt im Tierbereich eine massive Grube, welche für eine neue Tierhalteform mit Kompostierung untersucht werden soll. 
Der in der Hallenmitte verlaufende Technikgang wird vollständig in Massivbau (Stahlbeton)
hergestellt und ist nur zu Wartungszwecken als begehbarer Gang zugänglich. Im durch eine
Brandwand abgetrennten Besucherbereich wird eine Decke eingezogen, wobei ein Dachraum
entsteht, welcher aber keinen Aufenthaltsraum aufweist. In diesem Dachraum werden
Technikleitungen geführt. 
Der Besucherbereich mit Besuchergruppen für ca. 50 Personen, welche in der Regel in Busgruppen auf die Anlage gebracht werden, liegt im südöstlichen Bereich.

Die Dächer werden mit einer Dachbegrünung ausgeführt.

Für die Errichtung ist keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, da die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsschwellen unterschritten werden.

Das geplante Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB.
Für diesen Bereich setzt der Flächennutzungsplan der Gemeinde ein Dorfgebiet fest. Der Neubau eines Milchviehstalls ist planungsrechtlich zulässig und fügt sich in die umgebende Bebauung ein.

Es werden 4 Stellplätze und 1 Busstellplatz auf nahegelegenen bestehenden und bereits befestigten Flächen des Staatsgutes nachgewiesen.

Im Genehmigungsverfahren werden als Fachstellen das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die Brandschutzdienststelle Ebersberg, die Untere Immissionsschutz- und Naturschutzbehörde beteiligt.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Milchviehstalles, Gutshof 1, 1a, 1b, 2, 3, 4, Kirchheimer Straße 1, Fl.-Nr. 1377, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Milchviehstalles, Gutshof 1, 1a, 1b, 2, 3, 4, Kirchheimer Straße 1, Fl.-Nr. 1377, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2023 11:29 Uhr