Empfehlung der Bürgerversammlung vom 26.04.2023; Prüfung von Parkmöglichkeiten für Wohnmobile


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö informativ 7

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung vom 26.04.2023 wurde folgender Antrag mehrheitlich beschlossen:

 „Ich stelle hiermit den Antrag: Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, einen zentralen Stellplatz/Parkplatz für Wohnmobile einzurichten bzw. einen möglichen Standort im öffentlichen Bereich zu prüfen. Des Weiteren soll durch die Verwaltung ein Maßnahmenkatalog zur Beseitigung der Problematik erarbeitet werden.“

Die Ausweisung einer Parkfläche auf öffentlichem Verkehrsgrund für Wohnmobile ist eine Einzelmaßnahme der Straßenverkehrsordnung, für die der Erste Bürgermeister zuständig ist (§ 11 Abs. 2 Nr. 5 Buchst. b) Geschäftsordnung).

Eine Beschlussfassung ist somit nicht vorgesehen. 

Inhaltlich teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Wohnmobile sind – je nach Zulassung - Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung (vgl. Anlage XXIX StVZO, EG-Fahrzeugklassen). Nach Auskunft der Zulassungsstelle Ebersberg sind im ganzen Gemeindegebiet Poing (mit Ortsteilen) zum Stichtag 01.05.2023 168 Wohnmobile und 109 Wohnanhänger amtlich zugelassen.

Die Straßenverkehrsordnung stellt aber leider nicht mit ihren Vorschriften für das Parken in § 12 Straßenverkehrsordnung auf die Fahrzeugklassen ab, sondern orientiert sich z. B. am zulässigen Gesamtgewicht. Nur wenn Wohnmobile Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t darstellen, gibt es bereits gesetzliche Einschränkungen für das Parken in Wohngebieten. 

Dies bedeutet: 
Nur wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 45 StVO – z. B. bei Behinderungen für den ÖPNV - vorliegen, kann die Behörde das Parken von Wohnmobilen unter 7,5 t „aktiv“ durch Beschilderung durch das Verkehrszeichen 314 Parken mit Zusatzzeichen 1010-58 Personenkraftwagen (entspricht nach der Formulierung der Fahrzeugklasse M 1 „Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz“) untersagen. Eine flächenhafte Untersagung im Sinne einer „wohnmobilfreien“ Gemeinde oder ganzer Wohngebiete entspricht dabei jedoch nicht den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit. Diese Ansicht wird durch die Gemeinde Kirchheim geteilt.

Die Verwaltung hat im Sinne der Empfehlung der Bürgerversammlung gerne geprüft, ob es geeignete Flächen auf öffentlichem Grund gäbe, die man speziell für Wohnmobile - insbesondere der Poinger Bevölkerung - vorhalten könnte. 

Eine derartige Fläche, auch wenn sie hypothetisch z. B. nur ein Drittel der Wohnmobile und –anhänger (56 Wohnmobile, 36 Wohnanhänger) ausgelegt werden würde, ist im öffentlichen Verkehrsraum jedoch leider tatsächlich in zentraler Weise nicht vorhanden. Geeignete Flächen im Fiskaleigentum sind ebenfalls nicht erkennbar.

Ohne flächendeckendes Verbot (wie dargestellt unzulässig) wäre ein Steuerungseffekt für den Parkdruck darüber hinaus mehr als fraglich, erst recht, wenn diese Fläche als Parklizenzbereich gebührenpflichtig wäre.

Letztendlich darf auch nicht verkannt werden, dass ein derartiges Angebot möglicherweise erst den Anreiz schaffen würde, ein Wohnmobil oder einen Anhänger zu erwerben.

Fazit: 
Die grundsätzliche Thematik des Gemeingebrauchs durch zugelassene Fahrzeuge ist durch die Gemeinde nicht lösbar. Gleiches gilt für das Bundesrecht (Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung, Steuerrecht) oder das Zivilrecht für den Erwerb. 

Der in Poing bestehende Parkraum steht im Rahmen der Gesetze und Anordnungen auch diesen Fahrzeugen zur Verfügung. Sofern es die Rechtslage zulässt und eine Erforderlichkeit vorliegt, wird die Gemeinde weiterhin an problematischen Örtlichkeiten (im Sinne der Verkehrssicherheit) nach Verkehrsschau mit der Polizei entsprechende Parkbeschränkungen für Wohnmobile oder andere Fahrzeuge vornehmen. 

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Datenstand vom 04.11.2024 09:38 Uhr