Verlängerung der Erlaubnis "Salzach-Inn" zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken; Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 22.05.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.06.2023 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Mit Schreiben des Bayer. Staatsministeriums vom 22.05.2023 wurde der Gemeinde Poing mitgeteilt, dass die ONEA GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 17.05.2023 die Verlängerung der bergrechtlichen Erlaubnis „Salzach-Inn“ um drei Jahre bis zum 30.06.2026 beantragt hat.
 
Im bisherigen Arbeitsprogramm wurde seit 2020 u.a. das Lagerstättenmodell Ampfing / Ampfing West erstellt und bewertet sowie die Bewertung des Kohlenwasserstoffpotenzials zur möglichen Wiedererschließung des Gebiets Ödgassen durchgeführt. Zudem wurden die geothermischen Potenziale einiger Bohrungen betrachtet.

Im Verlängerungszeitraum sollen die Aufsuchungsaktivitäten intensiviert werden mit Fokus auf der Kohlenstoffwasserexploration im Malm.

Die im Feld liegenden Gemeinden und Städte erhalten den Antrag zur Kenntnis. Eine Beteiligung der Kommunen erfolgt noch gesondert bei Durchführung konkreter Maßnahmen im Erlaubnisfeld, z.B. bei der Durchführung der Bohrung im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren durch das Bergamt Südbayern. Bergrechtliche Erlaubnisse sind befristete öffentlich-rechtlichen Konzessionen, die dem Rechtsinhaber ein ausschließliches Recht zur Aufsuchung der betreffenden nicht im Grundeigentum liegenden Bodenschätze („bergfrei“) einräumen. Deren Erteilung oder Verlängerung präjudiziert nicht die späteren Genehmigungsverfahren anderer Behörden.

Datenstand vom 26.07.2023 11:46 Uhr