Antrag auf Baugenehmigung zur Neugestaltung des Geheges für Rinder mit Stallgebäude, Wildparkstraße 32, Fl.-Nr. 908, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.06.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Am 25.05.2023 wurde der Gemeinde Poing der o.g. Bauantrag zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.

Der Antragsteller beantragt die Neugestaltung des Geheges für Rinder sowie die Errichtung eines Stallgebäudes mit den Maßen 8,56 m x 6,56 m.

Die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB), da der Wildpark im Außenbereich liegt.

Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB wurde für den Neu-/Umbau und die Erweiterung einzelner Bauvorhaben des Wildparks Poing bereits festgestellt, so dass das geplante Bauvorhaben als zulässig beurteilt wird.

Im Baugenehmigungsverfahren werden das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und die Untere Naturschutzbehörde beteiligt sowie das Veterinäramt über das Vorhaben informiert.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Neugestaltung des Geheges für Rinder mit Stallgebäude, Wildparkstraße 32, Fl.-Nr. 908, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Neugestaltung des Geheges für Rinder mit Stallgebäude, Wildparkstraße 32, Fl.-Nr. 908, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2023 11:46 Uhr