Abschluss eines Erschließungsvertrages zur Verlegung der Wertstoffsammelstelle für das Wohngebiet W 7 der IV. Entwicklungsstufe des Bebauungsplanes Nr. 62 der Gemeinde Poing ("Am Bergfeld")


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.06.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.02.2019 den Bebauungsplan Nr. 62 für das Wohngebiet W 7 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist am 10.04.2019 in Kraft getreten.

In der BUA-Sitzung am 09.03.2021 wurde die Vergrößerung der Wertstoffsammelstelle beschlossen (der nun vorliegende Entwurf beinhaltet alle Anregungen aus der Verwaltung für eine ausreichende Bestückung verschiedener Entsorgungsarten, Andienung durch die Entsorger sowie für die Entsorgenden.)

Die Größe der Sammelstelle beträgt nunmehr rd. 800 qm (im BP rd. 400 qm) und verfügt über eine Einfahrt über die Lerchenstraße und eine Ausfahrt zur Bergfeldstraße.

Die Kosten hierfür i.H.v. von rd. 260.000 Euro sind von der Gemeinde Poing zu übernehmen.

Derzeit befindet sich die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 für das Wohngebiet W 7, u.a. auch im Hinblick auf die Vergrößerung der ursprünglich geplanten Wertstoffsammelstelle, in der öffentlichen Auslegung (bis 21.06.2023, der Satzungsbeschluss ist für den 25.07.2023 vorgesehen).

In diesem Zusammenhang wurde nun aus Gründen der Rechtssicherheit der Erschließungsvertrag gefertigt, der inhaltlich auf den Änderungsbebauungsplan abgestellt wurde.

Die Wertstoffsammelstelle im W 7 wurde bereits erstellt und in Betrieb genommen.

Der Vertragsentwurf entspricht im Wesentlichen dem Entwurf für die innere Erschließung.

Beschlussvorschlag

Dem Abschluss des Erschließungsvertrages wird in der vorliegenden Fassung – gegebenenfalls mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen – zugestimmt.

Erster Bürgermeister Thomas Stark wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Sollten noch redaktionelle Änderungen erforderlich werden, die den wesentlichen Inhalt nicht berühren, besteht Einverständnis, diesen ohne erneute Behandlung im Bau- und Umweltausschuss zuzustimmen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die Auswirkungen sind im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 62 beschrieben.

Unabhängig hiervon dienen die Flächen für die Wertstoffsammlung dem Klima-/Umweltschutz (Recycling).

Beschluss

Dem Abschluss des Erschließungsvertrages wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

Erster Bürgermeister Thomas Stark wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Sollten noch redaktionelle Änderungen erforderlich werden, die den wesentlichen Inhalt nicht berühren, besteht Einverständnis, diesen ohne erneute Behandlung im Bau- und Umweltausschuss zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2023 11:46 Uhr