Abschluss eines Erschließungsvertrages zur Erneuerung der Lärmschutzwand am Westring zwischen Rosen- und Plieninger Straße und zur Errichtung eines Maschendrahtzauns entlang der Kleingärten am Westring für das Wohngebiet W 7 der IV. Entwicklungsstufe der Gemeinde Poing ("Am Bergfeld")


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.06.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.02.2019 den Bebauungsplan Nr. 62 für das Wohngebiet W 7 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist am 10.04.2019 in Kraft getreten.

Die Erneuerung der Lärmschutzwand (auf Kosten der Gemeinde) wurde im Rahmen des Umbaus des Westrings beschlossen (GR 03.05.2022, GR 21.07.2022). 

Mit der ARGE wurde im April 2023 abgestimmt, den Zaun zum Westring gemeinsam mit der Baumaßnahme zur Anlegung des Radweges zu erneuern und durch einen Maschendrahtzaun zu ersetzen. Die Kosten hierfür übernimmt - wie im Pachtvertrag geregelt - die Gemeinde Poing.

Die Kosten hierfür i.H.v. von rd. 250.000 Euro für die Lärm-/Sichtschutzwände, Zaun rd. 45,00/Euro netto je lfdm., Entsorgungskosten für bestehende Lärmschutzwand (Kosten sind derzeit noch nicht bekannt), Honorar für Planer rd. 24.000 Euro brutto (sind von der Gemeinde Poing zu übernehmen).

Derzeit befindet sich die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 für das Wohngebiet W 7, u.a. auch im Hinblick auf die Erneuerung der Lärmschutzwand in der öffentlichen Auslegung (bis 21.06.2023, der Satzungsbeschluss ist für den 25.07.2023 vorgesehen).

Der Vertragsentwurf entspricht im Wesentlichen dem Entwurf für die innere Erschließung.

Beschlussvorschlag

Dem Abschluss des Erschließungsvertrages wird in der vorliegenden Fassung – gegebenenfalls mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen – zugestimmt.

Erster Bürgermeister Thomas Stark wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Sollten noch redaktionelle Änderungen erforderlich werden, die den wesentlichen Inhalt nicht berühren, besteht Einverständnis, diesen ohne erneute Behandlung im Bau- und Umweltausschuss zuzustimmen.

Beschluss

Dem Abschluss des Erschließungsvertrages wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

Erster Bürgermeister Thomas Stark wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Sollten noch redaktionelle Änderungen erforderlich werden, die den wesentlichen Inhalt nicht berühren, besteht Einverständnis, diesen ohne erneute Behandlung im Bau- und Umweltausschuss zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2023 11:46 Uhr