Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24.03.2022 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt unter Punkt 1. – 3. genannten Maßnahmen zu realisieren. Die fehlenden Mittel in Höhe von 229.800 Euro brutto werden im Haushalt 2023 auf den Haushaltsstellen 13000.940000 sowie 13000.500000 angesetzt.
Zwischenzeitlich wurde vom Ingenieurbüro IBM eine Vorplanung erstellt, die Grobkostenschätzung aktualisiert und fortgeschrieben sowie die Förderfähigkeit überprüft.
Kostenschätzung:
Die aktuelle Kostenschätzung zeigt folgendes Ergebnis:
Die Gesamtkosten für alle Maßnahmen inklusive Nebenkosten werden auf circa 435.000 Euro brutto geschätzt.
Die Mehrkosten im Vergleich zur Grobkostenschätzung aus dem 1.Quartal 2022 ergeben sich aus:
- der Konkretisierung der Planung,
- zusätzlichen Leistungen (Erneuerung bzw. Erweiterung einer Einbruch- und Brandmeldeanlage enthalten. Die Kosten für die Einbruchmeldeanlage betragen ca. 10.000 Euro brutto, für die Brandmeldeanlage ca. 30.000 Euro brutto) sowie
- allgemeinen Baupreissteigerungen im Vgl. zum Basispreis der Grobkostenschätzung.
Eine zusätzliche Steuerungs- und Regeltechnik für die Innenbeleuchtung, wie für die Förderung über das BMWK erforderlich, ist in der Kostenschätzung bis dato nicht enthalten.
Die Verwaltung empfiehlt, die genannten Maßnahmen umzusetzen.
Förderung Leuchtentausch:
Eine Förderung eines Leuchtentauschs der Innenbeleuchtung ist sowohl über das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) sowie die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) möglich.
Bei der BMWK-Förderung ist eine Steuerungs- und Regeltechnik zwingend erforderlich, diese ist technisch nicht zwangsläufig notwendig.
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Erforderliche Investitionskosten einschl. Planungskosten, brutto
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Mögliche Fördersumme
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Investitionskosten mit Förderung einschl. Planungskosten, brutto
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Bearbeitungszeitraum Förderantrag
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Förderung BMWK
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165.956 €
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24.422 €
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141.534 €
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6-9 Monate
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Förderung BEG
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156.194 €
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13.902 €
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142.292 €
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3-6 Monate
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Bei Inanspruchnahme der Förderung müsste die Baumaßname verschoben oder alternativ der Leuchtentausch als eigene Maßnahme im Nachgang ausgeführt werden, da dieser erst nach Vorliegen einer Förderzusage begonnen werden darf.
Unter Umständen wird einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt.
Die Umsetzung als eigene Maßnahme hat folgenden Auswirkungen:
- Verlängerung der Bauzeit der Gesamtmaßnahme
- Unter Umständen eine Verteuerung der Gesamtmaßnahme, da die Firmen gesondert kalkulieren und einen Mehraufwand bei der Umsetzung geltend machen werden
- falls unterschiedliche Elektrofirmen beauftragt werden müssen: doppelte Baustelleneinrichtung nötig + schwierige Schnittstellendefinition
- Mehrkosten durch Preisklauseln
Die Förderung eines Leuchtentauschs der Außenbeleuchtung ist nicht möglich.
Die Verwaltung empfiehlt, die genannten Maßnahmen ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln durchzuführen.