Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Jahresrechnung 2021
Behandlung des Berichts über die örtliche Prüfung, Feststellung der Jahresrechnung
sowie Entlastung der Verwaltung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
1. Behandlung des örtlichen Rechnungsprüfungsberichts
Die örtliche Vorprüfung der Jahresrechnung 2021 wurde durch eine Sachverständige vorgenommen. Der Rechenschaftsbericht der Verwaltung wurde erstellt.
Am 19.07.2022 befasste sich der Rechnungsprüfungsausschuss mit der Jahresrechnung und dem Gutachten der Sachverständigen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss gibt den folgenden Bericht ab:
1. Das Ergebnis der örtlichen Vorprüfung wird zur Kenntnis genommen.
2. Weiterer Bedarf zur Vorprüfung besteht nicht.
3. Die örtliche Rechnungsprüfung konnte auf dieser Grundlage abgeschlossen werden.
4. Auf Grund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung werden dem Gemeinderat keine neuen Regelungen empfohlen.
5. Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
6. Dem Gemeinderat wird die Entlastung der Verwaltung empfohlen.
2. Feststellung der Jahresrechnungen
Die Voraussetzungen für die Feststellung der Jahresrechnung (Inhalt siehe beiliegendes Ergebnisblatt) gemäß Art. 102 Abs. 3 GO sind gegeben.
3. Entlastung der Verwaltung
Der Gemeinderat hat die Verwaltung nach Art. 102 Abs. 3 GO für das Jahr 2021 zu entlasten.
Beschlussvorschlag
1. Rechnungsprüfung
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2021 wird zur Kenntnis genommen. Für das Jahr 2021 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.
2. Feststellung
Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt des mit der Ladung zugestellten Ergebnisblattes für das Jahr 2021 festgestellt.
3. Entlastung
Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2021.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Beschluss 1
1. Rechnungsprüfung
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2021 wird zur Kenntnis genommen. Für das Jahr 2021 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Feststellung
Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt des mit der Ladung zugestellten Ergebnisblattes für das Jahr 2021 festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 3
3. Entlastung
Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Kurzbericht
Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Jahresrechnung 2021 - Behandlung des Berichts über die örtliche Prüfung,
Feststellung der Jahresrechnung sowie Entlastung der Verwaltung
(sto) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2023 den örtlichen Rechnungsprüfungsbericht 2021 zur Kenntnis genommen und keinen weiteren Prüfungsbedarf gesehen. Er hat ferner das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 festgestellt und die Verwaltung für das entsprechende Jahr entlastet.
Datenstand vom 23.10.2023 13:54 Uhr