Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27.2.1 "für einen Lebensmittelmarkt an der Gruber Straße" Neubau LIDL-Markt Gruber Straße 59 c; Vorstellung des Planentwurfs sowie Beschluss zur Einleitung des Verfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2022 informativ 1.2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 informativ 4
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.01.2023 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.02.2023 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 16.02.2023 wurde der von der Fa. LIDL vorgestellte Planung als Grundlage für die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.2 zur Kenntnis genommen.

Zwischenzeitlich wurde die erforderliche Auswirkungsanalyse inkl. landesplanerischer Prüfung zur geplanten Erweiterung der Verkaufsflächen durch die CIMA mit Datum vom 21.08.2023 vorgelegt.

Ergebnis:
Durch die geplante Erweiterung der Verkaufsfläche im Rahmen des (Ersatz-)Neubaus sind keine nachteiligen städtebaulichen oder versorgungsstrukturellen Auswirkungen in Poing und dem Umland zu erwarten. Das Vorhaben entspricht den Zielen und Vorgaben der Landesplanung.

In der heutigen Sitzung erfolgt die Vorstellung des VEP-Entwurfs durch Herrn Krimbacher vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Nach § 13 Abs. 2 wird auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Beschlussvorschlag

  1. Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
    Nr. 27.2.1 für einen Lebensmittelmarkt an der Gruber Straße (Neubau LIDL-Markt in der Gruber Straße 59 c) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

  2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.2.1 für einen Lebensmittelmarkt an der Gruber Straße in der Fassung vom 12.09.2023 wird zugestimmt.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen, sobald die Vorhabenpläne vorliegen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
X        ja, negativ
       nein

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

       Ja, Bestandsgebäude bleibt unverändert bestehen.

Begründung:
In der Begrünung zum VEP wird auf die bessere Ökobilanz mit dem Neubau (auf 25 Jahre gesehen) im Gegensatz zur kaum möglichen/eingeschränkten Nachrüstung des Bestandsgebäudes eingegangen.
Eine Ökobilanz wurde im Rahmen der Entscheidung zur Zustimmung zur Änderung dem Gremium bereits vorgelegt.

Beschluss

  1. Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
    Nr. 27.2.1 für einen Lebensmittelmarkt an der Gruber Straße (Neubau LIDL-Markt in der Gruber Straße 59 c) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

  2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.2.1 für einen Lebensmittelmarkt an der Gruber Straße in der Fassung vom 12.09.2023 wird zugestimmt.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen, sobald die Vorhabenpläne vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.11.2023 11:01 Uhr