Staubfreimachung einzelner Straßenabschnitte im Gemeindebereich


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Staubentwicklung im Bereich einzelner Gemeindestraßenabschnitte (Kieswege) hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Neben den niederschlagsfreien Perioden, in denen die Kiesdecken intensiv austrocknen, werden durch den zunehmenden Verkehr verstärkt Feinteile freigesetzt, was durch die anhaltenden Wind- und Luftströmungen (auch durch den Verkehr erzeugt) zu einer verstärkten Staubbelastung der Anlieger führt. 

Das höhere Verkehrsaufkommen ergibt sich u. a. durch die allgemeine Verkehrszunahme (steigende Fahrzeugzahlen) und durch zunehmenden Anlieger- und Durchgangsverkehr, auch hervorgerufen durch Nutzungsänderungen von landwirtschaftlichen Anwesen in gewerblich genutzte Flächen o. ä..
Nicht zuletzt verzeichnen auch bestehende und expandierende Betriebe zunehmenden Kunden- aber auch Lieferverkehr. Die Kieswege müssen aufgrund des zunehmenden Verkehrsaufkommens regelmäßiger und in immer kürzeren Abständen unterhalten und instandgesetzt werden.

Eine besonders hohe Staubentwicklung bzw. -belastung der Bürger könnte derzeit bei folgenden Straßenabschnitten durch das Aufbringen einer Tränkdecke vermieden werden:

  • Lindacher Straße vom Ortsende bis zum Anwesen Maurer         Länge ca. 235 lfm

  • Angelbrechting – 
„Mittlerer Weg“ ab Dorfstraße bis zur Gärtnerei Böck                  Länge ca. 275 lfm

  • Angelbrechting – 
„Mittlerer Weg“ ab Dorfstraße bis Zufahrt Kiesgrube                  Länge ca. 150 lfm

Bei der „Lindacher Straße“ handelt es sich um eine Gemeindeverbindungsstraße, bei der die Straßenbaulast bei der Gemeinde Poing liegt.

Der „Mittlere Weg“ ist in den beiden geplanten Abschnitten als „öffentlicher Feld- und Waldweg“ gewidmet, bei dem die Straßenbaulast und der Straßenunterhalt bei den Anliegern bzw. den Beteiligten liegt (siehe hierzu Beschlussauszug der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 29.04.2008).

Im Bayerischem Straßen- und Wegegesetz sind die Anforderungen gemäß „Verordnung über die Merkmale für ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege“ an einen Vollausbau geregelt. Die geplante „Staubfreimachung“ mittels einer sog. Tränkdecke auf ungebundenem Unterbau stellt daher keinen Vollausbau dar, da der Weg nicht den geforderten Merkmalen entspricht.

Eine sog. Tränkdecke setzt sich zusammen aus zwei Lagen Splitt, verbunden mit Bitumenemulsion. Diese Lagen werden auf einen vorhandenen, ausreichend tragfähigen und profilierten Kiesunterbau in einzelnen Arbeitsgängen aufgebracht. Die Herstellung des Kiesunterbaues mit Planie erfolgt im Vorfeld über den Baubetriebshof der Gemeinde Poing. 

Die Entwässerung erfolgt in die vorhandenen Bankett- bzw. Randbereiche (wie vorher). Die Haltbarkeit dieser vergleichsweise kostengünstigen Tränkdecke liegt bei ca. 8 bis 10 Jahren – kann aber jederzeit wieder mit Splitt und Bitumen beispielsweise als „einlagige Ausführung“ relativ einfach „verstärkt“ oder nachgebessert werden. Arbeiten am Kiesunterbau fallen hier in der Regel nicht mehr an. Aufgrund der hohen „Elastizität“ einer Tränkdecke lässt diese größeren Bewegungen im Unterbau zu. Kleinere Reparaturen könnten ggf. auch durch den Baubetriebshof ausgeführt werden. 

Da die Straßenbaulast bei öffentlichen Feld- und Waldwegen grundsätzlich bei den Anliegern bzw. Beteiligten liegt, sollen die Kosten für den weiteren Unterhalt von den Anliegern bzw. den Beteiligten getragen werden. Die einmalige Herstellung der Tränkdecke wird von der Gemeinde Poing übernommen.
Entsprechende Zustimmungserklärungen sind von der Verwaltung vor Ausführung von den Beteiligten einzuholen. 

Beschlussvorschlag

Dem Einbau von Tränkdecken wird unter den im Vortrag genannten Bedingungen zugestimmt:

       Lindacher Straße – von Ortsende bis Anwesen Maurer                        ja        nein

       Angelbrechting – Mittlerer Weg von Dorfstraße bis Gärtnerei Böck        ja         nein

       Angelbrechting – Mittlerer Weg von Dorfstraße bis Zuf. Kiesgrube                ja        nein

Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Auftragserteilung Zustimmungserklärungen der Anlieger des Mittleren Weges einzuholen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf rund 61.000 € zuzüglich anfallender Nebenkosten und ggf. Bitumenpreisanpassungen. Auf der Haushaltsstelle 63000.510000 sind für 2024 insgesamt 70.000 € eingestellt und beantragt. Die Auftragsvergabe kann daher in Zuständigkeit der Verwaltung und des Ersten Bürgermeisters erfolgen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        neutral

Begründung:
Bei den zur Verwendung vorgesehenen Materialien handelt es sich um Kies, Splitte und Bitumen. Alles unbedenkliche Materialien. Auch eine Tränkdecke kann bei später erforderlichen Straßenaufbrüchen unbedenklich entsorgt werden. Am Straßenkörper werden keine grundsätzlichen Veränderungen vorgenommen. Ein Entwässerungssystem wird nicht vorgesehen. Das Niederschlagswasser wird nicht abgeleitet, sondern versickert am Randbereich im Bankett.

Beschluss

Dem Einbau von Tränkdecken wird unter den im Vortrag genannten Bedingungen zugestimmt:

       Lindacher Straße – von Ortsende bis Anwesen Maurer                        ja        

       Angelbrechting – Mittlerer Weg von Dorfstraße bis Gärtnerei Böck        ja         

       Angelbrechting – Mittlerer Weg von Dorfstraße bis Zuf. Kiesgrube                ja        

Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Auftragserteilung Zustimmungserklärungen der Anlieger des Mittleren Weges einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2024 09:13 Uhr