Die CSU-Fraktion stellt mit Schreiben vom 10.10.2023 (eingegangen am 16.10.2023) folgenden Antrag:
„Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur stufenweisen Erweiterung des Sport-, Freizeit-, und Erholungszentrums für die aktuell besonders dringlichen Abschnitte zu erstellen und entsprechende Mittel in den Haushalt 2024 und Finanzplan 2025-2027 einzustellen.
Beispiel:
Abschnitt 1
Kosten für einen weiteren Rasenplatz
Abschnitt 2
Umstrukturierung im Bereich der Parkplätze mit den damit zusammenhängenden weiteren Maßnahmen
Abschnitt 3
Umwandlung von Platz 1 in einen weiteren Kunstrasenplatz."
Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41.1 "Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing - Neukonzeption / Erweiterung" wurde dem Gemeinderat am 26.07.2018 öffentlich durch das Landschaftsarchitekturbüro Prof. Kagerer eine (Vorentwurfs-) Planung in zwei Ausbaustufen präsentiert.
Eine grobe Einteilung der Erweiterung in 5 mögliche Bauabschnitte mit Kostenermittlung für die Freianlagen, d.h. ohne Gebäude, wurde bereits im Oktober 2018 vorgenommen.
Am 25.07.2019 wurden dem Gemeinderat öffentlich 3 Varianten als mögliche Grundlage für den Bebauungsplanentwurf vorgestellt, von welchen Variante 1 mit Beschluss der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wurde. Auch wurde die Berücksichtigung / Planung einer PPA-Bushaltestelle angeregt. Für die Krautgärten sollen im Norden 3.000 qm Fläche vorgesehen werden. Dafür wird der geplante Bachlauf nach Osten umgeplant.
Der Bebauungsplan für die Neukonzeption / Erweiterung des Sportzentrums Poing ist am 05.05.2021 in Kraft getreten. Ein Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Sportzentrums und Umsetzung entsprechend geforderter Ausgleichsmaßnahmen steht jedoch nach wie vor aus.
Die Konkretisierung der Planung und Bildung tatsächlicher Bauabschnitte unter Berücksichtigung von Dringlichkeit und Abhängigkeiten der Bauabschnitte untereinander sowie Anpassung der Kosten daraufhin können erst in einem zweiten Schritt erfolgen.
Sofern dem Antrag zugestimmt wird, sollte demnach der Grundsatzbeschluss vorbereitet und ein Angebot zur Aktualisierung der vorliegenden Planung inkl. Kosten eingeholt werden.
Darüber hinaus ist es sinnvoll in diesem Zusammenhang die Verkehrs- und Parksituation im Bereich Gruber Straße/ Plieninger Straße/ Am Hanselbrunn zu prüfen und ggf. zu überplanen.
Die Einstellung von Mitteln zur Umsetzung einzelner Bauabschnitte erfolgt in Abwägung aller anstehenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen nach Priorität und zur Verfügung stehender Personalressourcen.
Im Haushalt 2024ff sind Mittel i.H.v. 1,439 Mio. für die Umsetzung eines weiteren Rasenplatzes sowie einer Boulderwand angesetzt. Die Vorplanung wird dem Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen vorgestellt.