Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die GEWOFAG Wohnen GmbH beabsichtigt auf den Flur-Nrn. 3979 und 3978 "Am Bergfeld“ 76 einkommensorientiert geförderte Mietwohnungen zu errichten.
Es werden neunzehn 1-Zimmerwohnungen, elf 2-Zimmerwohnungen, einundzwanzig 3-Zimmerwohnungen, einundzwanzig 4-Zimmerwohnungen und vier 5-Zimmerwohnungen entstehen.
Sämtliche Wohnungen werden barrierefrei zugänglich sein und sind somit auch für ältere Menschen geeignet.
Der Baubeginn war im Juni 2023 und die Fertigstellung ist ca. Ende 2025 geplant.
Die Nettomieten werden zwischen 12,90 € und 13,50 € pro m² liegen.
Mit Schreiben vom 27.07.2023 beantragt die GEWOFAG Wohnen GmbH einen Baukosten-zuschuss in Höhe von 366.500 € durch die Gemeinde Poing. Der Förderantrag bezieht sich auf Poing „Am Bergfeld“, Wohngebiet 7, WA 1.1., Gebäude A-C (BA 1-WA 1.1).
Beim Landratsamt Ebersberg wurde ein Baukostenzuschuss in gleicher Höhe beantragt, die Bewilligung wurde noch nicht erteilt. Die kommunalen Zuschüsse sind Voraussetzung für die Gewährung staatlicher Fördermittel.
Die Verwaltung steht hierzu auf folgendem Standpunkt:
- Bei dem Projekt handelt es sich um den vertraglich vereinbarten 2. Bauabschnitt der EOF-Wohnungen. Grundlage bildet der Städtebauliche Vertrag zwischen der Gemeinde Poing und der ARGE vom 12.12.2018.
- Bedarf an sozial geförderten Wohnraum in Poing besteht aktuell.
- Der beantragte Zuschuss ist finanzierbar und vergleichsweise gering, stellt aber die wirtschaftliche Finanzierung insgesamt sicher, da er Voraussetzung für andere Zuschüsse bzw. Förderdarlehen ist.
- Die Gemeinde Poing hat ausreichend Einfluss auf die Belegung.
- Das Vorhaben entspricht den Vorstellungen der Gemeinde Poing für einen attraktiven sozialen Wohnungsbau.
Der Förderbescheid der Regierung von Oberbayern und die Bewilligung des Landkreises Ebersberg liegen zwar noch nicht vor, aber um den Baubeginn von sozial geförderten Wohnungen, die dringend benötigt werden, nicht zu verzögern, schlägt die Verwaltung vor, den beantragten Baukostenzuschuss zu gewähren.
Allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Mittel in mindestens der gleichen Höhe bereitstellt und die Förderung durch die Regierung gewährleistet ist.
Dem Bauträger wird die Bewilligungszusage der Gemeinde Poing erst dann erteilt, wenn genannte Voraussetzungen erfüllt sind und dies auch entsprechend belegt wurde.
Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage des nachgewiesenen Baufortschritts.
Beschlussvorschlag
Der GEWOFAG Wohnen GmbH wird ein Baukostenzuschuss für das Wohngebiet 7, WA 1.1., Gebäude A-C (BA 1-WA 1.1) bis zu einer Höhe von 366.500 € gewährt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen, wenn die Bewilligungszusagen der Regierung von Oberbayern und des Landkreises Ebersberg vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsplanung für die Jahre 2024 und 2025 auf der Haushaltsstelle 62000.987000 berücksichtigt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Beschluss
Der GEWOFAG Wohnen GmbH wird ein Baukostenzuschuss für das Wohngebiet 7, WA 1.1., Gebäude A-C (BA 1-WA 1.1) bis zu einer Höhe von 366.500 € gewährt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen, wenn die Bewilligungszusagen der Regierung von Oberbayern und des Landkreises Ebersberg vorliegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.02.2024 11:43 Uhr