Mit Beschluss vom 21.09.2023 wurde durch den Gemeinderat die Umstellung des Erscheinungszyklusses des Ortsnachrichtenblatts auf 14-tägig beschlossen. Die Verwaltung nahm dies zum Anlass, die entsprechenden Redaktionsrichtlinien aus dem Jahr 1997 (Anlage 1) zu überarbeiten und der gemeindlichen Entwicklung bzw. bereits gelebter Praxis anzupassen.
Das Erfordernis von Richtlinien wird durch die Verwaltung weiterhin gesehen, da bereits durch die Rechtsprechung Amtsblättern enge Grenzen gesetzt werden. Letztlich darf die Verwaltung nicht in Konkurrenz zur freien Presse treten, sondern insbesondere nur im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts von einer Öffentlichkeitsarbeit Gebrauch machen. Auch vor diesem Hintergrund haben sich – letztlich begrenzende – Richtlinien bewährt. Dies gilt ebenso für den Anzeigenteil.
In der Grundstruktur der Richtlinien 2023 (Anlage 2) soll es weiterhin einen amtlichen und einen nichtamtlichen Teil geben:
- Amtlicher Teil mit Impressum
- Farbanzeigenseite der Gemeindeverwaltung
3. Nichtamtlicher Teil mit
- Forum der Parteien
- Soziale Dienste und Senioren
- Schule und Erwachsenenbildung
- Mitteilungen für Kinder und Jugendliche
- Vereinsnachrichten
- Musik
- Sportnachrichten
- Wirtschafts- und Gewerbestandort Poing
- Kirchliche Nachrichten
- Bereitschaftsdienste und wichtige Rufnummern
4. Anzeigenteil des Verlages
Die einzelnen Änderungen sind detailliert ggf. mit einer Begründung in einer Synopse dargestellt (Anlage 3). Da eine Vielzahl der in der Richtlinie 2023 beschriebenen Punkte bereits der aktuellen Redaktionspraxis entsprechen, sind erhebliche (negative) Veränderungen für die Parteien, die Vereine oder andere externe Organisationen nicht erkennbar.
Hervorzuheben ist insbesondere der leicht veränderte neue Redaktionsschluss (jeweils Montag vor dem Erscheinungstermin um 9 Uhr), der Folge der Änderung des Erscheinungszyklusses und des Vertrages mit dem Verlagshaus ist.